Hallo!
Ich war 1986, 1996 und im Jahre 2000 in Kur. Seit dem 05.12.1999 bin ich nun Arbeitssuchend und seit dem 01.Januar bei der Fa.HartzIV.
Ich hatte immer schon orthopädische Probleme die sich seit dem Winter 2004 durch einen Bandscheibenvorfall noch verschlächtert haben.Mein Orthopäde wußte schon nichts mehr mit mir anzufangen und meinte, das Beste wäre für mich eine Kur.Dazu kamen natürlich seit Hartz neurologische Probleme (ähnlich Bourn-out-Syndrom).Die Kur wurde nun im Widerspruchsbescheid abgelehnt.Grund: Die BFA kann nur dann Leistungen zur med.Reha.erbringen,wenn die Erwerbsfähigkeit des Vers.hierdurch wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.Im Zuge aller med.vorl.Unterlagen sowie der Rentenakte wurde festgestellt, dass der Gesungheitszustand keine Gewährung von Leistungen zur med.Reha.rechtfertigt.Meine Gesungheitsstörungen erfordern eine ambulante nervenärztliche und physiotherapeutische Behandlung.Die Ablehnung der BFA ist doch glänzend - oder!
Man ist Arbeitssuchend und darf nicht mehr gesund werden.Der Arzt schickt mich zur Kur und die BFA zum Arzt.Kann mir vielleicht jemand helfen?