Wird einem Hartz4-Empfänger während eines Kuraufenthalts von 4 Wochen, das Verpflegungsgeld bei den Zahlungen nach SGB2 angerechnet?
nein! Läuft ganz normal weiter!
nein! Läuft ganz normal weiter!
Du meinst, er kriegt weiterhin den vollen Hartz-IV-Satz? Das stimmt nicht!
Gruß,
Anja
Hi,
Du meinst, er kriegt weiterhin den vollen Hartz-IV-Satz? Das
stimmt nicht!
warum stimmt das deiner Meinung nach nicht?
Was wird abgezogen?
Verpflegungskosten werden definitiv nicht abgezogen. Dazu gibt es einschlägige Urteile, deren Entscheidung auch in die neue AlGII-V aufgenommen wurde.
http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html
Verpflegung, die außerhalb der in den §§ 2, 3 und 4 Nummer 4 genannten Einkommensarten bereitgestellt wird,
TM
Hi,
Du meinst, er kriegt weiterhin den vollen Hartz-IV-Satz? Das
stimmt nicht!warum stimmt das deiner Meinung nach nicht?
Was wird abgezogen?
Ich war vor 2 Jahren „in Kur“ als Hartz-IV-Empfängerin - allerdings nur für ein paar Tage, da ich die Behandlung abgebrochen habe. Damals wurden mir vom „Amt“ weniger gezahlt, da ich ja verpflegt wurde.
Gruß,
Anja
Hi,
Ich war vor 2 Jahren „in Kur“ als Hartz-IV-Empfängerin -
allerdings nur für ein paar Tage, da ich die Behandlung
abgebrochen habe. Damals wurden mir vom „Amt“ weniger gezahlt,
da ich ja verpflegt wurde.
das glaube ich dir auf’s Wort! Aber das war unzulässig. Vieles, was die BA anrechnet, berechnet oder rückfordert ist nicht rechtskonform.
Man kann allerdings über § 44 SGB X dieses Geld nebst 4 % Verzinsung 4 Jahre lang rückwirkend zurückfordern.
Daher ist es riskant, davon auszugehen, dass etwas so oder so ist, nur weil die BA dies bei einem selbst so vollzogen hat.
Die Rechtsprechung und das SGB ändern sich derart rasant, dass es Mühe macht, da schritt zu halten. Wobei die Sachbearbeiter der BA sehr zeitnah über aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderung informiert werden!
Teilweise ist das Personal schlecht geschult, teilweise sind Dienstanordnungen (bewusst?) unrechtmäßig, und sicher bleibt den SB oft auch nicht genug Zeit, die Änderungen zur Kenntnis zu nehmen. Es ist und bleibt - salopp gesagt - auch viel Glücksache, wie der jeweilige Sachbearbeiter drauf ist, bzw. welchen Stil seine Dienststelle fährt.
Ich hoffe, dieser kleine Exkurs spült ein bisschen Geld in deine Kasse und du nimmst es nicht als Kritik auf 
TM
Hi,
Ich hoffe, dieser kleine Exkurs spült ein bisschen Geld in
deine Kasse und du nimmst es nicht als Kritik auf
Nee, wirklich nicht. Find’ ich ja interessant und bin froh, korrigiert zu werden.
Dir einen schönen Sonntag
Anja