Hallo,
folgendes ich habe eine 3-monatige Kur von der Krankenkasse bewilligt bekommen und muss diese nun auf ärztliche indikation hin antreten. Die ARGE teilte mir mit, dass sie ab dem 29. Tag mein Geld um 35 % streichen werde und kann mir nicht mitteilen in welchem § das steht. IM SGB II § 31 ff steht nichts von dem drin… WER kann mir helfen ich muss ja allein 280,- Euro Zuzahen (260 abzüglich Arztgebühren) und täglich 5,- Euro für mein Sohn Betreuungszuzahlung was die Krankenkasse nicht übernimmt… wie soll ich das bitte schön machen??? Die ARGE ist über diese zusatzkosten informiert!! Kann mir jemand sagen an wen oder was ich mich wenden muss und auf welchen §§§§ die sich berufen??? DANKE VORAB
Hallo,
meiner Meinung nach ist diese Kürzung rechtswidrig. Wenn du länger als 6 Monate stationär untergebracht wärst, würde der Anspruch wegfallen (§ 7 Abs. 4 SGB II), aber das ist ja hier nicht der Fall. Hast du während der Kur evtl. dem Grunde nach Anspruch auf Krankengeld? Dann würde § 25 SGB II greifen. Aber auch hier müsste die AA 6 Wochen normal weiterzahlen und auch danach in bisheriger Höhe als Vorschuss auf die Leistungen der Krankenkasse. Mein Rat: lege gegen die Auskunft, die als mündlich erlassener Verwaltungsakt gewertet werden kann, Widerspruch ein. Falls man dir nicht vor der Kur zusichert, in voller Höhe weiterzuzahlen, würde ich eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragen (bin mir aber nicht ganz sicher, ob dies noch zuständig ist - erkundigen!). Außerdem solltest du deine Frage nochmal hier stellen: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp
Vielleicht bekommst du dort auch noch hilfreiche Tips.
Viel Glück
Nelly
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Danke für die schnelle Antwort,
am Telefon sagte mir ein Herr der ARGE (name bekannt, tel datum auch noch in erinnerung) erst nach 6 Monaten wird gekürzt…so wie du das beschrieben hast… aber im Bescheid steht es wie genannt. Als ich die Damen dann darauf ansprach, sagte sie mir ja der ist unerfahren und neu…so erfahren sind die ja auch net. Nach der Kur besteht absolut kein Bedarf an Kranken oder übergangsgeld…
Hallo,
ich hab mich nochmal woanders erkundigt.
Da habe ich erfahren, dass diese 35% der Anteil für
Ernährung ist, der im Regelsatz enthalten ist (siehe
auch FAQ:1772 ). Diese Kürzung wäre angeblich rechtmäßig,
da du in der Kur Vollverpflegung bekommst.
Tut mir leid, dass ich dir keine positivere Nachricht geben
kann. Aber ich würde an deiner Stelle trotzdem versuchen,
mit dem Sachbearbeiter oder wenn nötig dem Vorgesetzten
zu sprechen, manchmal hilft’s.
Viel Glück
Nelly
Hallo - also das stimmt. Den Paragfrafen kann ich dazu jetzt auch nicht aus dem Hut zaubern. Aber man sagt, dass dud ich während dieser Zeit nicht selber ernähren musst. Und daher die Kürzung.
Es interessiert nicht, wenn du bislang mit 200 Euro über die Runden kamst und das Restgeld zur zahlung anderer Sachen verwendet hast! Eine Möglichkeit wäre es, ein Darlehen zu beantragen. Bei wichtigem Grund steht dem normalerweise nichts im Wege. Rückzahlung /Einbehalt sind 10% pro Monat. Fragen kost’ ja nichts!
Auf jeden Fallwünsche ich dir viel Erfolg mit der Kur!
zaubermaus
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