Kuraufenthalt während Bezug ALGII

Hallo,

ist es möglich - der Einfachkeit halber, mit der Arge Urlaub zu vereinbaren statt die Arge über einen Kuraufenthalt zu informieren? Oder wird die Arge über einen Kuraufenthalt von der Krankenkasse informiert?

Da gibt es ja Gesetzeslücken, was die Fortzahlung bzw Kürzung des ALG II betrifft, meistens wird (unrechtmäßig) gekürzt, und im Anschluss geklagt. Kann aber nicht Sinn und Zweck der Sache sein. Man kommt doch nicht hoffentlich genesen von der Kur wieder um sich im Anschluss in einen Rechtstreit zu begeben.

Tigerin

Hallo,

[Man] ist prinzipiell verpflichtet, jede Änderung der Lebenssituation der ARGE mitzuteilen. Dazu gehört auch ein Kuraufenthalt.

Macht [man] das nicht und meldet einfach Urlaub an, kann es zu erheblichen Problemen kommen, da [man] - im Gegensatz zum Urlaub - bei einem Kuraufenthalt keinen Anspruch auf den vollen Regelsatz hat, da nach der Logik des Amtes eine Kur nur mit Vollpension stattfindet und [man] also kein Geld für Essen braucht.

Es findet auch ein Datenabgleich zwischen Rententrägern/Krankenkassen und den ARGEN statt, womit ein Verschweigen der Kur wenig Sinn macht.

Gruß!

MOD: Text […] geändert.

Hallo Hoppel,

da Du - im Gegensatz zum Urlaub

  • bei einem Kuraufenthalt keinen Anspruch auf den vollen
    Regelsatz hast, da nach der Logik des Amtes eine Kur nur mit
    Vollpension stattfindet und Du also kein Geld für Essen
    brauchst.

ja so meinen die Argen, mich würde mal interessieren ob es auch Fälle gibt, wo das ALGII nicht auf Grund der Tatsache „Kur“ gekürzt wurde. Ich habe im Netz nur Infos gefunden, wo tatsächlich gekürzt und zur Klage geraten wurde, nicht aber über Fälle, wo Kürzungen nicht stattfanden.

Es gibt ja diverse Urteile bereits, wo man gegen Kürzung geklagt hat.
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/showthr…

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/zu…

etc.

Tigerin

Hallo,

ich kenne die Urteile, die aber nicht bindend für die ARGEN sind, sondern immer nur auf eine Einzelfallentscheidung beruhen und daher auch nur bindend für die ARGE ist, gegen die geklagt wurde - und auch das nur bei der Klägerin.

Ich kenne Fälle aus Berlin, wo das eine JobCenter (so heißen die hier) auf eine Kürzung von vornherein verzichtet und das nächste, 2 Kilometer entfernte JobCenter die Kürzung vornimmt.

Die bisherige Praxis habe ich ja geschildert; im Zweifelsfall hilft eine (auch anonyme) Anfrage bei der örtlichen ARGE.

Gruß!