Hätte eine Frage bezüglich Kuraufenthalt. Um sich übers Wochenende zu entfernen müsste man einen driftigen Grund nennen. Wie sieht es aus wenn man über Nacht unerkannt wegbleibt. In wie fern könnte man mit Konsequenzen rechnen falls das Ganze auffallen sollte?
Ist vllt. eine sehr abstrakte Frage. Würde mich jedoch sehr auf Antworten freuen!
Hallo
abstrakt geantwortet - wenn es rauskommt könnte die Kur abgeebrochen
werden und der Kostenträger über den Grund informiert werden.
Der Kostenträger könnte wegen Missachtung der Mitwirkungspflicht
sich die Kostenübernahme noch mal überlegen.
Das ist aber wirklich sehr abstrakt geantwortet.
In der Praxis wird das mit Sicherheit nicht so gehandhabt - da wird
es wahrscheinlich „nur“ zu einem Gespärch zwischen Kurklinik
und „Flüchtling“ geben.
Gruß
Czauderna