M.W. gibt es nur wenige Ausnahmen, wo eine direkte Weiterbeschäfigung nicht möglich ist wie z.B. Umgang mit Genm- oder radioaktiven Material etc. Ansonsten kann bis zum Mutterschutz jegliche Tätigkeit ausgeübt werden, die sich die Mutter ohne dem Kind schaden zuzufügen ausgeübt werden.
Eine Kurierfahrt und ein Weg in eine Praxis sehe ich nicht als schwierige Tätigkeit an. Jeder Bürojob dürfte die gleichen körperlichen Anforderungen stellen.