Kurierdienst wird trunkenheitsfahrt

… unterstellt. wurde jedoch beim abholen der fracht nicht an der weiterfahrt gehindert(labor). jetzt droht aufgrund dessen jobverlust. was tun? beweislast liegt bei wem?

Hallo !

was ist denn das für eine Schilderung ?

Wer wirft wem eine Trunkenheitsfahrt vor ?
Der das vorwirft muss das auch beweisen !

MfG
duck313

der kurierfahrer wurde erst am nachmittag darauf angesprochen(vom arbeitgeber=kurierdienst), daß der auftraggeber (das labor) angeblich trunkenheit am morgen beim abholen der kurierware feststellte( hätte da nicht das labor schon die herausgabe der kurierware verweigern müssen?).
nun muß ihn sein arbeitgeber von diesem job abziehen, auf verlangen des auftraggebers, und bietet ihm nun einen geringeren kurierjob an.
die frage ist jetzt, ob lediglich aufgrund eines verdachtes, der keinesfalls gerechtfertigt war,der fahrer nun die mindere tätigkeit annehmen muss oder sich der auftraggeber(labor) in der beweislast befindet und er juristisch dagegen vorgehen kann. böswillige verleumdung etc.

Das ist aber eher eine Arbeits- oder allg. Rechtsfrage…

Wieso?
Wenn der Kunde nicht will, dass ein bestimmter Fahrer kommt, dann muss umdisponiert werden. Andere Fahrer zum Kunden, der ehemalige Fahrer muss halt was anderes machen.

Als Auftragnehmer würde ich in dem Fall nie diskutieren, denn dann ist der Kunde weg. Wenn Kunde sagt, der Fahrer roch nach Alkohol, dann lässt der sich nicht umstimmen.

Hallo,

das ganze sieht mir eher nach „Chefs“ ohne Rückrat aus…

Zunächst einmal zur Klarstellung…wenn eine Firma (hier zum B. der
Kurierdienst) für eine andere Firma (hier das Labor) Tätigkeiten wahrnimmt,so handelt es sich bei dem Kurierdienst um einen
-Auftragnehmer

der auf Weisung des sogenannten
-Auftragebers (hier Labor)

tätig wird.
Diese im Branchenjargon auch als Fremdfirmen bekannten
Dienstleister sind an den Aufftrageber weisungsgebunden.
Sagt der Auftraggeber,ich will Lieschen Müller von der Fremdfirma auf meinem Firmengelände nicht mehr sehen (Hausverbot),so
muss die Fremdfirma dieses beachten und die Mitarbeiterin (oder den Mitarbeiter) abziehen.
Führungskräfte mit „Rückrat“ (sowohl bei Auftrageber als auch bei
Auftragnehmer) können das auch dem AN der Fremdfirma direkt sagen.

Hier scheinen aber wohl eher Weicheier rumzulaufen…

Nichts desto trotz ändert das aber nichts an der Situation…wenn das Labor Lieschen Müller nicht mehr sehen will,sollte Lieschen Müller damit auch keine Zeit vergeuden…

Ob man gegen den eigenen AG wegen des „angeblichen Trinkens“ vorgehen sollte,ist eine Frage des Alters und der Länge der Betriebszugehörigkeit…jedes Labor kann leicht nach einer Blutentnahme nachweisen,ob man Alkoholiker ist oder nicht…

Kompletter Unsinn! (owt)
oje…

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Führungskräfte mit „Rückrat“ …

Rückrat? Ist das das Gegenteil von Vorrat?

Gruß S

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Blödsinn

Führungskräfte mit „Rückrat“ …

Rückrat? Ist das das Gegenteil von Vorrat?

Das ist natürlich eine neue Art vom Fahrrat!

VG
Guido

Hallo,

nun ja…Staatsdiener kennen das ja nicht…
DIE wird man ja nicht mehr los…:smile:)

nun ja…Staatsdiener kennen das ja nicht…

nun ja…Betriebssanitäter kennen das dafür um so besser.

Btw., ich bin kein ‚Staatsdiener‘, wenn Du das meinst.

DIE wird man ja nicht mehr los…:smile:)

Ach? SIE sind hinter Dir her? Deshalb Deine seltsamen Äußerungen?

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Foto

Ach? SIE sind hinter Dir her? Deshalb Deine seltsamen
Äußerungen?

Aus seinem privaten Fotoalbum…

VG
Guido

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