Liebe Experten,
für das Jahr 2011 soll die EK-Steuererklärung erstellt werden. Der Steuerbürger ist seit Mai des Jahres selbstständiger Kurierunternehmer und hat zu diesem Zweck ein Gebrauchtfahrzeug zum Preis von 5.000 Euro brutto erworben.
Das KFZ gehört eindeutig zum Betriebsvermögen, da der Anteil der privaten Fahrten unter 2% liegt. Es wurde ein Fahrtenbuch angelegt, in dem alle Fahrten aufgeführt wurden.
Internetrecherchen ergaben widersprüchliche Ergebnisse hinsichtlich der Berechnung der privaten Fahrtkosten.
Zum einen soll es möglich sein, den privaten Anteil lt. Fahrtenbuch zu ermitteln, was schön und wünschenswert wäre.
Anderen Angaben zufolge darf nur die sog. 1%-Methode angewandt werden, die zwingend dann gelten soll, wenn das Fahrzeug zu mindestens 50% geschäftlich genutzt wird.
Angesichts der verschwindend geringen privaten Nutzung und des ca. 18.500 Euro teuren Bruttolistenpreis des Fahrzeugs würde der Unternehmer finanziell erheblich und zu Unrecht belastet.
Was kann man ihm raten?
Für Eure Informationen schon jetzt vielen Dank!
Viele Grüße, Andreas