Kurios

…oder etwa doch nicht?

Da setzt doch tatsächlich ein Schadenbearbeiter (ich verrate nicht, welche Gesellschaft) für eine Regulierung den Zeitwert einer gestohlenen Videokamera mit einem über ebay ‚ermittelten‘ Wert gleich.

Das sollte man sich unbedingt merken, oft genug gehen bei ebay gebrauchte Waren über den Ladenpreis weg…:wink:.

Gruß Maid :wink:

…oder etwa doch nicht?

Hallo auch,

Da setzt doch tatsächlich ein Schadenbearbeiter (ich verrate
nicht, welche Gesellschaft) für eine Regulierung den Zeitwert
einer gestohlenen Videokamera mit einem über ebay
‚ermittelten‘ Wert gleich.

Was war das denn für ein Schaden? Hausrat?? Hast du nicht den Wert der Kamera mit Neuwert angegeben? AG von Fachmarkt oder so?? Ich verstehe nicht die Schadenfeststellung über eine Auktionsbörse. Vergleichwert sind AG der Händler vor Ort.

Das sollte man sich unbedingt merken, oft genug gehen bei ebay
gebrauchte Waren über den Ladenpreis weg…:wink:.

Ebend eine Auktion und kein Handel.

Gruß Maid :wink:

Auch gruß
Martin

Was war das denn für ein Schaden? Hausrat??

Das wird wohl ein ED-Schaden gewesen sein, ich kann es Dir nicht so genau sagen, ich habe das auf Arbeit gehört (Makler) und habe das Fax gesehen, daß von der Versicherung kam.

Hast du nicht den
Wert der Kamera mit Neuwert angegeben?

Kann ja eigentlich nur der Wiederbeschaffungswert gewesen sein.

Sicher wird das so nicht akzeptiert, aber allein die Idee fand ich eben kurios (oder wahlweise erschreckend). :wink:

Gru Maid

Hallo ihr beiden,

könnte ja auch nen Haftpflicht-Schaden gewesen sein :smile:
Da ist Zeitwert maßgeblich und den kann ich durchaus über ebay ermitteln… und ich weiß das von mehreren Gesellschaften, dass sie soetwas machen :smile:

Gruß
Marco

Hallo ihr beiden,

könnte ja auch nen Haftpflicht-Schaden gewesen sein :smile:
Da ist Zeitwert maßgeblich und den kann ich durchaus über ebay
ermitteln… und ich weiß das von mehreren Gesellschaften,
dass sie soetwas machen :smile:

Also doch nicht kurios? Wir hatten sowas das erste Mal und ich halte das für nicht eben seriös. Zumal man in letzter Zeit einiges über Nepp bei ebay hören konnte. Außerdem sind die Versteigerungen schon durch ihre zeitliche Begrenzungen kein objektiver Maßstab, hinzu kommt, daß keine Garantie gegeben werden kann, daß man den Artikel tatsächlich bei einer nächsten Auktion zu dem Preis würde erwerben können.
Na, ich verfolge mal die Sache und werde sehen, ob die damit durchkommen werden.

Kann ich den Spieß eigentlich auch umdrehen und beim nächsten Schadenfall Auktionsergebnisse von ebay einreichen anstatt Gutachten und Rechnungen?

Gruß Maid :wink: