Kurioser Mieter

Hallo zusammen.

mich würde mal folgende Sachlage interessieren , um es vorweg zu nehmen , ich bin nicht der Hauseigner , aber an der Sache interessiert.

In einem 6 Familienhaus wohnt eine Dame die an einer Autobahnraststätte in 3 Schicht Dienst arbeitet.
Diese Dame bringt nach Feierabend den Müll ( gelbe Säcke ) der Raststätte mit nach Hause und entsorgt diese über die 5 gelben Tonnen , die diesem Mietshaus zugeteilt wurden.
die Mülltonnen sind demnach spätestens nach dem 3 oder 4 Tag voll und die anderen Mieter können sehen wo sie ihren Müll lassen.
2 Mieter sind dazu übergegangen ihren Müll mit auf die Arbeit zu nehmen um die Müllsäcke über die Betriebsmüllcontainer zu entsorgen.

selbige Mieterin dreht jedesmal ihre Stereoanlage auf , wenn sie von der Arbeit kommt , das kann mittags um 14 Uhr sein , aber auch um 22 Uhr oder um 6.00 Uhr für ungefähr eine Stunde , mittags um 2 ist das egal , aber nicht um 22 Uhr und auch nicht um 6 Uhr .

wenn Sie kommt , stellt Sie grundsätzlich Ihren Wagen quer vor die Einfahrt , wo er dann für ca 30 Minuten die ganze Einfahrt blockiert , während sie sich vermutlich umzieht und frisch macht , wer in dieser Zeit rein oder raus will , hat die sogenannte A…Karte gezogen , deswegen sind schon andere Mieter zu spät zur Arbeit gekommen , weil diese nicht aus der Hofeinfahrt raus konnten .

gelegentlich erlebt man es auch , das Sie die Haustüre hereingeht , ein anderer Mieter zufällig nach Ihr kommt und kurz ruft : bitte Türe auflassen .
Sie zieht sie trotztdem zu und verschliesst sie dann auch noch von innen.
gelegentlich lässt Sie dann auch noch Ihren Schlüssel von innen stecken , so das man von Aussen nicht aufschliessen kann und der Nachfolgende den Umweg über den Keller nehmen muss .

Ein Elektriker hat vor kurzen die Treppenhausbeleuchtung und Kellerbeleuchtung auf den für Mietshäuser geltenden Sicherheitstandart gebracht ( doppelte Lampen mit Notbeleuchtung im Treppenhaus und 2 weitere Leuchten im Kellerflur )
Sie schreibt ein Flugblatt und hängt es an alle Türen , das Sie nicht bereit ist die Strommehrkosten für diese auf dem Allgemeinstrom angeschlossene Beleuchtung mitzutragen , man möge den Verursacher dieser Massnahme benennen , sie würde gerichtliche Schritte einleiten , das dieser Mieter diese Stromkosten übernehmen soll .

In letzter Zeit haben sich viele Mieter beim Hauseigner über das Verhalten dieser Dame beschwert , es wurde sogar eine Mieterversammlung einberufen , doch diese Dame erschien nicht zur Versammlung .

nach meinem Eindruck erschien es mir so , das das Vermieterehepaar ziemlich ratlos ist , was man da machen kann .
man könne die Dame anschreiben und Sie darauf hinweisen , das es Beschwerden gäbe , aber ob es etwas bringt glaubt man nicht wirklich.
Kündigung wegen fehlverhalten geht woghl auch nicht.

Wer hat eine Idee , was man dem Vermieter raten kann um diese angespannte Situation zu beruhigen , oder gibt es eine möglichkeit dieser Dame zu kündigen ?

Toni

Natuerlich hat nicht nur der Vermieter einen Unterlassungsanspruch sondern auch der Mieter

  1. Muell von zu entsorgen, wo er nicht angefallen ist, stellt m.M. einen Verstoss gegen das AbfKreislWG dar.
  2. Ruhestoerung bei lauter Musik ist nicht nur Verstoss gegen die gemeindliche Satzung, auch hat hier der Betroffene Unterlassungsansprueche
  3. Einfahrt versperren etc. auch hier kann der Schaden der entsteht, wenn man z.B. zu spaet auf Arbeit kommt und diese Zeit nicht bezahlt wird, von der Besagten verlangt werden

Grs. sollte der Mieter die Frau darauf hinweisen im wiederholten Falle die Kuendigung auszusprechen. Ist Sie Eigentuemer wird das nicht mgl. sein, hier wird nur der Klageweg auf Unterlassung helfen.

Uebrigens, den Strom von der beleuchtung muss sie so und so mittragen, es sei denn sie kann nachweisen dass jemand erhebliche mehrkosten verursacht. Das duerfte ausgeschlossen sein.

  1. Muell von zu entsorgen, wo er nicht angefallen ist, stellt
    m.M. einen Verstoss gegen das AbfKreislWG KrW-/AbfG dar.
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  1. Muell von zu entsorgen, wo er nicht angefallen ist, stellt
    m.M. einen Verstoss gegen das AbfKreislWG KrW-/AbfG dar.

Müll wird grundsätzlich nicht dort entsorgt, wo er anfällt, sondern in einer Abfallbeseitigungsanlage.

Es ist jedoch nicht statthaft, Müll ohne Genehmigung durch die Gegend zu kutschieren,

http://www.gesetze-im-internet.de/krw-_abfg/__49.html

ebensowenig natürlich, die Müllentsorgungskosten anderen Personen als dem Verursacher (hier: der Autobahnmeisterei) aufzubürden.

Der Beschreibung im UP folgend ist die Dame an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung erkrankt und bedarf psychiatrischer Behandlung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Dissoziale_Pers%C3%B6nl…

Gruß
smalbop

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Hallo Toni,

selbige Mieterin dreht jedesmal ihre Stereoanlage auf , wenn
sie von der Arbeit kommt , das kann mittags um 14 Uhr sein ,
aber auch um 22 Uhr oder um 6.00 Uhr für ungefähr eine Stunde
, mittags um 2 ist das egal , aber nicht um 22 Uhr und auch
nicht um 6 Uhr .

Lärmprotokoll + Anzeige (dauert aber lange, bis das was bringt).

wenn Sie kommt , stellt Sie grundsätzlich Ihren Wagen quer vor
die Einfahrt , wo er dann für ca 30 Minuten die ganze Einfahrt
blockiert , während sie sich vermutlich umzieht und frisch
macht , wer in dieser Zeit rein oder raus will , hat die
sogenannte A…Karte gezogen , deswegen sind schon andere
Mieter zu spät zur Arbeit gekommen , weil diese nicht aus der
Hofeinfahrt raus konnten .

Da sieht es meiner Meinung nach schon anders aus. Frag mal bei der Polizei, ob man da abschleppen lassen kann. … Wenn jemand z.B. auf den Straßenbahngleisen parkt, ist der Abschleppwagen natürlich sofort zur Stelle. Warum sollte das anders sein, wenn jemand vor einer Hofausfahrt parkt?

Wenn die betreffende Mieterin ein paar Mal ihren Wagen wieder abgeholt hat, hört vermutlich zumindest dieser Teil ihres seltsamen Verhaltens auf, denn Abschleppen ist richtig teuer.

Schöne Grüße

Petra

Hallo smalbop,

  1. Muell von zu entsorgen, wo er nicht angefallen ist, stellt
    m.M. einen Verstoss gegen das AbfKreislWG KrW-/AbfG dar.

Müll wird grundsätzlich nicht dort entsorgt, wo er anfällt,
sondern in einer Abfallbeseitigungsanlage.

Ich hab nur seine eingenwillige Gesetzesbezeichnung korrigiert.

Es ist jedoch nicht statthaft, Müll ohne Genehmigung durch die
Gegend zu kutschieren,

http://www.gesetze-im-internet.de/krw-_abfg/__49.html

Gilt für den gewerbsmäßigen Transport von Abfällen zur Beseitigung und nicht für den Transport von Abfällen zur Verwertung.

ebensowenig natürlich, die Müllentsorgungskosten anderen
Personen als dem Verursacher (hier: der Autobahnmeisterei)
aufzubürden.

Nur zur Info, die Autobahnmeisterei hat mit den Abfällen der Gaststätte so gar nix zu tun. Die kümmern sich nur um die Abfälle, welche auf den Zufahrtswegen und Parkplätzen anfallen. Für die in den gastronomischen Betrieben angefallenen Abfälle ist der Pächter zuständig.

nix für ungut…

Gruß

Joschi

Hallo,

also ich wäre ja auch mächtig sauer und würde alles versuchen, dieses anti-soziale Verhalten abzustellen.

Beim Abschleppen müsste allerdings doch erst mal der „Besteller“, also die anderen Mieter, die Kosten zahlen, wenn ich mich nicht irre. Und wenn man so liest, wie die Dame sich verhält, wird man wohl auf den Kosten sitzen bleiben.
Das wollte ich nur zu Bedenken geben. Ich würde mich also erst mal erkundigen, inwieweit man ihr die Kosten wirklcih auch aufbrummen kann.

Gruß
shannon

Da der Aufenthaltsort der Autohalterin bekannt ist und sie sich in einer zumutbaren Entfernung befindet, dürfte man wohl auf den Abschleppkosten sitzen bleiben, wenn man einfach so den Haken bestellt.
Aber die Pizza die kalt ist, weil man sie nicht rechtzeitig abholen konnte, stellt auf jeden Fall einen Schaden dar. Oder das Taxi mit dem man zur Arbeit gefahren ist.

vnA

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Der Beschreibung im UP folgend ist die Dame an einer
dissozialen Persönlichkeitsstörung erkrankt und bedarf
psychiatrischer Behandlung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Dissoziale_Pers%C3%B6nl…

Gruß
smalbop

Hi

Das passt , zumindest der Teil der Beschreibung :

>>
Impulsiv-feindseliges Verhalten [Bearbeiten]

Charakteristisch ist eine geringe Handlungskontrolle, hauptsächlich aufgrund starker Impulsivität. Die fehlende Handlungskontrolle ist der Person selbst kaum bewusst. Die gemütsmäßige Beteiligung ist hier hoch; unter anderem sind Wut und Ärger fast immer zu finden. Materieller Gewinn ist hier kein entscheidender Handlungsauslöser. Handlungen von anderen werden vorschnell als negativ, zum Beispiel als Bedrohung oder Provokation gedeutet, und es wird, kombiniert mit geringer Frustrationstoleranz, dementsprechend aggressiv reagiert. Die Handlungen sind dabei spontan und ungeplant.

Natuerlich kann man, auch ohne Ankuendigung den Wagen der Frau abschleppen lassen.
Jedoch kann das eben nur einer, dessen recht durch das falsche Parken betroffen ist, also derjenige der zur Arbeit muss und nicht ausfahren kann oder der Eigentuemer des Hauses.

Es ist aber zudem noch vorausgesetzt, es steht ein Hinweisschild oder die Widrigkeit ist sonst wie fuer die Frau (und andere) erkennbar. Kann sich auch aus Hausordnung ergeben.

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Hi,

muss dafür dort ein Schild stehen?
Ich meine, in einer Hofeinfahrt ist es doch offensichtlich, dass man die nicht zuparken darf, oder? Wieso ist das dann Voraussetzung dafür, dass einem eventuell entstandener Schaden ersetzt wird?

Wieso kann dann ein Schild oder die Hausordnung vorgeschrieben sein?

Thx für Info,
Shannon

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Es ist aber zudem noch vorausgesetzt, es steht ein
Hinweisschild oder die Widrigkeit ist sonst wie fuer die Frau
(und andere) erkennbar.

Könnten Sie mal eine Quelle nennen, aus der sich diese Behauptung ergibt?

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Schild

Natuerlich kann man, auch ohne Ankuendigung den Wagen der Frau
abschleppen lassen.
Jedoch kann das eben nur einer, dessen recht durch das falsche
Parken betroffen ist, also derjenige der zur Arbeit muss und
nicht ausfahren kann oder der Eigentuemer des Hauses.

Ja, dann soll halt derjenige die Polizei rufen. (Wo ist das Problem?)

Es ist aber zudem noch vorausgesetzt, es steht ein
Hinweisschild oder die Widrigkeit ist sonst wie fuer die Frau
(und andere) erkennbar. Kann sich auch aus Hausordnung
ergeben.

Aha? Also ich kann mich nicht erinnern, dass neben den Straßenbahngleisen alle fünf Meter ein Schild kommt, das die unwissenden Autofahrer darauf hinweist, dass man nicht auf den Gleisen parken darf. … Warum sollte also vor der Hofeinfahrt ein Schild stehen, dass man sie nicht zuparken darf? (Ist doch logisch, oder?)

Schöne Grüße

Petra

Hallo Joschi,

  1. Muell von zu entsorgen, wo er nicht angefallen ist, stellt
    m.M. einen Verstoss gegen das AbfKreislWG KrW-/AbfG dar.

Müll wird grundsätzlich nicht dort entsorgt, wo er anfällt,
sondern in einer Abfallbeseitigungsanlage.

Ich hab nur seine eingenwillige Gesetzesbezeichnung
korrigiert.

Und dabei gleich die falschen Ausdrücke recycelt.

Es ist jedoch nicht statthaft, Müll ohne Genehmigung durch die
Gegend zu kutschieren,

http://www.gesetze-im-internet.de/krw-_abfg/__49.html

Gilt für den gewerbsmäßigen Transport von Abfällen zur
Beseitigung und nicht für den Transport von Abfällen zur
Verwertung
.

Man darf bei der Verbringung von Raststättenmüll von einer gewerblichen Tätigkeit im Auftrag des Arbeitgebers ausgehen, als Feierabendhobby macht sowas niemand. Falls die Abfälle sortiert oder verbrannt werden, liegt in der Tat eine (Teil-)Verwertung vor, falls sie deponiert werden, nicht.

ebensowenig natürlich, die Müllentsorgungskosten anderen
Personen als dem Verursacher (hier: der Autobahnmeisterei)
aufzubürden.

Nur zur Info, die Autobahnmeisterei hat mit den Abfällen der
Gaststätte so gar nix zu tun. Die kümmern sich nur um die
Abfälle, welche auf den Zufahrtswegen und Parkplätzen
anfallen. Für die in den gastronomischen Betrieben
angefallenen Abfälle ist der Pächter zuständig.

Schön dass wir drüber geredet haben, die Frage ist nur, wessen Müll genau da auf die Reise geht, der von den Besuchern der Gastronomie oder auch der von den Vesperverzehrern auf den Parkplatzbänken. Im übrigen ist dieses Detail für die Fragestellung eigentlich völlig unerheblich.

nix für ungut…

Ich wüsste auch nicht, weshalb.

Gruß
smalbop

Ich würde der Alten was aufs Maul hauen
Also Sachen gibts …

Hallo,

da gibts ganz unterschiedliche Arten wie man der Sache begegnen kann…

Motto:„Wie es in den Wald ruft…“ hat aber gerne Eskalationen zur Folge, ein Ende ist kaum absehbar.
Bei Lärm nach 22:00 Uhr und vor 06:00Uhr kann durchaus Polzei/Ordnungsamt gerufen werden.
Presse und TV sind dabei gerne genommene Druckmittel…

VM ins Boot holen…ihn darüber in Kenntnis setzen, ggfs Mietminderung wegen geminderter Wohnqualität, anwaltliche Beratung…es macht sich insgesamt gut, wenn alle Mieter an einem Strang ziehen. Protokolle und Zeugen sind wertvolle Werkzeuge.
Vor einiger Zeit gabs eine Reportage im TV, in der eine Mieterin ein ganzes Haus tyrannisierte und alle Mieter mobbte, aber auch teilweise massiv bedrohte. Ich glaube da hieß es auch die Mieter würden sich gemeinsam anwaltlich beraten lassen.
(Etwaige Mietminderungen (rechtlich abklären) kann sich der VM beim Verursache versuchen wieder zu holen)

Aussitzen und mit stoischer Ignoranz strafen, keine Angriffsfläche bieten…das schaffen auf Dauer aber nur die wenigsten.

Kapitulation, einfach ausziehen…Motto:„Kann man ein Problem nicht lösen, löse man sich vom Problem.“

Oder das Problem versuchen zu bearbeiten:
http://www.stern.de/wirtschaft/familie/streit-unter-…

Gruß
M.

Moin,

dieses anti-soziale Verhalten abzustellen.

Es heißt „asozial“.

Beim Abschleppen müsste allerdings doch erst mal der
„Besteller“, also die anderen Mieter, die Kosten zahlen, wenn
ich mich nicht irre.

Ist das nicht Nötigung, wenn einer einen anderen am Wegfahren hindert? Beim direkten Zuparken eines Parkplatzes ist das jedenfalls so.
Da ruft man die Polizei und die lässt abschleppen. Der zugeparkte zahlt da nichts.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

Es heißt „asozial“.:

Danke für die Aufklärung, aber das weiß ich. Ich habe bewußt „anti“ geschrieben.

Ist das nicht Nötigung, wenn einer einen anderen am Wegfahren hindert? Beim direkten Zuparken eines Parkplatzes ist das jedenfalls so.

Da ruft man die Polizei und die lässt abschleppen. Der zugeparkte zahlt da nichts.:

Ich hatte danach noch den Zusatz geschrieben:

Das wollte ich nur zu Bedenken geben. Ich würde mich also erst mal erkundigen, inwieweit man ihr die Kosten wirklcih auch aufbrummen kann.:

Weil man hier sehr oft liest, dass speziell bei Privatgrundstücken die Polizei nicht dafür zuständig ist, abschleppen zu lassen und dass zunächst mal der die Musik bezahlt, der sie bestellt.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass man sich da vorab erkundigen sollte, bevor man auf den Kosten hängen bleibt.

Gruß
Shannon

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Moin,

Es heißt „asozial“.:

Danke für die Aufklärung, aber das weiß ich. Ich habe bewußt
„anti“ geschrieben.

Aber es gibt kein „anti-sozial“. Ich verstehe Leute nicht, die das Wort „asozial“ nicht in den Mund nehmen wollen. Ist doch ein ganz normales Wort, warum Angst davor haben?

Ich hatte danach noch den Zusatz geschrieben:

Wenn man die Polizei ruft und die abschleppt, dann muss man auch nichts zahlen.

Weil man hier sehr oft liest, dass speziell bei
Privatgrundstücken die Polizei nicht dafür zuständig ist,

Die ist nicht dafür zuständig, wenn jemand widerrechtlich auf jemand anderes Privatparkplatz steht, das ist richtig. Aber Nötigung ist eine Straftat (ist das so richtig?) und daher ist die Polizei zuständig.

Ich hatte das Problem mit Privatparkplatz schon oft selber, irgendwann hab ich mal bei der Polizei nachgefragt. „Zuparken = Nötigung = Polizei rufen = Abschleppen“ hat man mir gesagt.

dass zunächst mal der die Musik
bezahlt, der sie bestellt.

Das gilt sicher auch hier, aber da bestellt ja die Polizei. Man muss sich also auch nicht darum kümmern, dass man Geld wieder bekommt.

Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass man sich da vorab
erkundigen sollte, bevor man auf den Kosten hängen bleibt.

Wenn man selber den Abschleppwagen bestellt, muss man den natürlich auch selber bezahlen. Soviel sollte jedem klar sein, das mit der Musik (s.o.) :smile:

Liebe Grüße,
-Efchen

Danke für die Aufklärung, aber das weiß ich. Ich habe bewußt
„anti“ geschrieben.

Aber es gibt kein „anti-sozial“.

Doch, gibt es. Und es ist es sogar genau andersrum: Asozial wird fälschlich anstelle von antisozial verwendet.

Den Unterschied kann amn leicht an einer anderen Bildung erkennen: Ein asexueller Mensch ist nicht antisexuell.

Das Verhalten der Mieterin ist antosozial, ob sie asozial ist, kann ich nicht sagen,

Lg,
M.

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