Hallo,
nehmen wir an ein Mieter eines Mehrfamilenhauses verstirbt und wird erst zwei Wochen später gefunden.
Der Vermieter hat das Problem, dass es stinkt und die Körperflüssigkeiten in den Dielenboden versickert sind. Ich weiss, nicht sehr geschmackvoll, könnte allerdings passieren.
Hat der Vermieter die Möglichkeit seinen Schaden (Geruchsneutralisation, neuer Boden) irgendwo erstetzt zu bekommen?
Privathaftpflicht des Verstorbenen? Gilt diese noch nach versterben? Kann dem Verstorbenen ein Verschulden nachgewiesen werden?
Aus dem Nachlaß des Verstorbenden?
Von den Erben (sofern der Verstorbenen mittellos war und keine Privathaftpflicht hatte)?
Fragen über Fragen, hat jemand eine Idee???
Vielen Dank vorab