ich versuche das jetzt mal aussenherum zu beschreiben .
Durch Streitikkeiten zwischen Vermieter und Mieter die bis zur Eskalation geführt wurden , hatte sich der Vermieter folgendes Ausgedacht .
Man fotografierte innerhalb der Mietwohnung Gegenstände die nach Waffenrecht verbotene Gegenstände sind und gibt diese Foto’s der Polizei .
der Mieter ist inzwischen seit rund 2 Jahren ausgezogen und nun kommt die Polizei und macht in der neuen Wohnung eine Hausdurchsuchung wegen Illegalen Waffenbesitz .
logischerweise konnte selbst nach rund 3 Stunden durchsuchung nichts gefunden werden .
Die Grundlage dieser Durchsuchung basiert aber auf „getürkten Foto’s“ mit Gegenständen die niemals im Besitz des Mieters waren und nur zu dem erstellen der Foto’s in Abwesenheit ( während der täglichen Arbeitszeit ) in diese Wohnung gebracht wurden .
meines Erachtens hat sich der Vermieter des Hausfriedensbruches und des Einbruches strafbar gemacht , aber mit was kann man ihn wegen dieser Leumundschädigung dran bekommen ?