Kuriosität um unerlaubten Waffenbesitz

ich versuche das jetzt mal aussenherum zu beschreiben .

Durch Streitikkeiten zwischen Vermieter und Mieter die bis zur Eskalation geführt wurden , hatte sich der Vermieter folgendes Ausgedacht .
Man fotografierte innerhalb der Mietwohnung Gegenstände die nach Waffenrecht verbotene Gegenstände sind und gibt diese Foto’s der Polizei .
der Mieter ist inzwischen seit rund 2 Jahren ausgezogen und nun kommt die Polizei und macht in der neuen Wohnung eine Hausdurchsuchung wegen Illegalen Waffenbesitz .
logischerweise konnte selbst nach rund 3 Stunden durchsuchung nichts gefunden werden .

Die Grundlage dieser Durchsuchung basiert aber auf „getürkten Foto’s“ mit Gegenständen die niemals im Besitz des Mieters waren und nur zu dem erstellen der Foto’s in Abwesenheit ( während der täglichen Arbeitszeit ) in diese Wohnung gebracht wurden .

meines Erachtens hat sich der Vermieter des Hausfriedensbruches und des Einbruches strafbar gemacht , aber mit was kann man ihn wegen dieser Leumundschädigung dran bekommen ?

ich versuche das jetzt mal aussenherum zu beschreiben .

um den Gruß ?? oder um was?

Hallo (das ist ein Gruß und hier so üblich)

meines Erachtens hat sich der Vermieter des
Hausfriedensbruches und des Einbruches strafbar gemacht , aber
mit was kann man ihn wegen dieser Leumundschädigung dran
bekommen ?

Vortäuschen einer Straftat
Falsche Beschuldigung
Verstoß gegen das Waffengesetzt

Gruß RS 99 (ebenso hier üblich)

Nachtrag
Nachdem du schon bei jedem Posting betonst, Du seist schließlich geprüfte Fachkraft in der Sicherheit solltest Du eigentlich wissen, dass:

Einbruches strafbar gemacht ,

keine Straftat ist, sondern immer mit einem anderen Delikt zusammen bewertet wird.

RS99