Kuriosum der Einkommensteuer

hallo,

ich rechne gerade einen fall durch mit einer abfindung und ALG usw.

die 1/5 regelung treibt ja so ihre kuriosen spielchen, u.a. hatte ich mal einen fall, wo zusätzliche einkünfte z.b. aus gewerbebetrieb zu einer mehrbelastung an ESt geführt haben, die die einkünfte überstiegen haben…

jetzt habe ich folgendes szenario:

wenn ich die ESt nur auf die abfindung berechne und dabei ALG eingebe, dann führt das dazu, dass die ESt auf die abfindung durch den bezug von ALG gemindert wird !!!

hat jemand sowas schonmal erlebt ?

gruß inder

Hallo,

wird nicht eine Abfindung seitens des Amtes auf das Arbeitslosengeld angerechnet? Liegt hier das Problem? Wenn die Anrechnung nicht erfolgt, ist es ein Fehler des Amtes, was das Steuerprogramm nicht weiß (oder die Abfindung ist zu klein). Daher die Minderung der Einkommensteuer. Nur so ein Gedankengang…

LG Selorius