hallo,
wir nehmen mal folgendes beispiel:
Beitrag zur PKV jährlich: 3.600,00
-
davon basis: 2.400,00
-
erstattung d. AG: 1.800,00
-
BRE für 2009: 600,00
…
rechnen wir mal die abzugsfähigen beiträge zu basisabsicherung:
2.400,00 ./. 600,00 ./. 1.800,00 = 0,00
m.e. passt das was nicht zusammen.
kann doch nicht sein, dass die beitragsrückerstattung und der zuschuss des arbeitgebers nur auf die basisabsicherung angerechnet wird und nicht anteilig auch auf den rest des beitrages !?
m.e. hat sich der gesetzgeber das zu einfach gemacht…
gruß inder