Kuriosum PKV-Beiträge ab 2010

hallo,

wir nehmen mal folgendes beispiel:

Beitrag zur PKV jährlich: 3.600,00

  • davon basis: 2.400,00

  • erstattung d. AG: 1.800,00

  • BRE für 2009: 600,00

rechnen wir mal die abzugsfähigen beiträge zu basisabsicherung:

2.400,00 ./. 600,00 ./. 1.800,00 = 0,00

m.e. passt das was nicht zusammen.

kann doch nicht sein, dass die beitragsrückerstattung und der zuschuss des arbeitgebers nur auf die basisabsicherung angerechnet wird und nicht anteilig auch auf den rest des beitrages !?

m.e. hat sich der gesetzgeber das zu einfach gemacht…

gruß inder

wenn man nichts selbst zahlt, kann man auch nichts absetzen.

Die Beitragsrückerstattung müßte die PKV entsprechend aufschlüsseln (meine macht das).

Der Zuschuss des Arbeitgebers geht allerdings nach dem Sinn des §257 SGB V nur auf die Basisleistungen. Das oft auch mehr bezuschusst wird, sollten wir nicht zu laut sagen

wenn man nichts selbst zahlt, kann man auch nichts absetzen.

richtig, aber in meinem beispiel zahlt man eben 1.200 selbst unterm strich…

Die Beitragsrückerstattung müßte die PKV entsprechend
aufschlüsseln (meine macht das).

meine (noch) nicht… dann sieht die sache natürlich schon wieder anders aus, wenn eine aufschlüsselung erfolgt…

Der Zuschuss des Arbeitgebers geht allerdings nach dem Sinn
des §257 SGB V nur auf die Basisleistungen. Das oft auch mehr
bezuschusst wird, sollten wir nicht zu laut sagen

…das war mir so nicht bekannt. wurde das entsprechend geändert mit der änderung der abzf. der beiträge ?

danke

gruß inder