Kurklinik verklagen ?

Folgender Sachverhalt:

E. bekommt eine Kur bewilligt und fährt dort hin. (E. hat eine chronische Erkankung & Schuppenflechte, die sich durch die Psyche verschlimmert) Also sie ist wegen Psyche zur Kur.

E. soll irgendein Bad nehmen. Pfleger befüllen Wanne mit Badesalz und gehen (keine Warnhinweise nichts!). E. steigt in die Wanne und rutscht auf dem Badesalz aus. E. vermutet, dass Fußzehe gebrochen ist, sagt es Arzt, dieser behandelt nicht und kehrt alles „unterm Tisch“.

Der Arzt blättert nur in Krankenakte und behandelt E. nicht richtig. E. beschwert sich. Der Arzt schließt Fenster und brüllt los. E. will Behandlungszimmer verlassen, Arzt brüllt wieder.

E. ist emotional und psychisch so fertig, dass Hände (Schuppenflechte) wieder aufreissen.

Nächste Behandlungsstunde sagt E. dem Arzt, dass E. mit Rentenversicherung telefoniert hat und Kur abbricht.

Arzt brüllt wieder los, E. solle sofort nach Hause fahren (Donnerstag).
E. Antwortet: E. kann erst Samstag abgeholt werden.
Arzt antwortet: Wenn E. nicht in Lage ist, öffentliche Verkehrsmittel zu fahren, dann wird der Arzt E. in Psychatrie einweisen.
E. verlässt darauf Behandlungsraum.

Ein Zeuge hört das alles vor dem Behandlungszimmer und gibt alles schriftlich.

E. verlässt am Nachmittag die Klinik und wird abgeholt.

Ein Tag Später ruft Zeuge an, dass er die Kur auch abbrechen musste, da die Ärzte dem Zeuge unterstellt haben, Unterschriften gefälscht zu haben.

Außerdem sagte ein Arzt dort: E. ist krank angekommen und wird wieder krank entlassen.

Zu Hause kann E. nicht arbeiten, da Hände wieder offen sind, d.h. wie aufgerissen.
Außerdem fährt E. ins Krankenhaus. Da stellt sich raus, das Fußzehe + Fuß gebrochen ist.

E. ist noch „kränker“ als vorher und besucht nach Ankunft als 1. Psychotherapeut.

Frage:

Kann man hier rechtlich vorgehen? Wenn ja, Wie? Was ist möglich?
Kann man Schmerzensgeld fordern? Kann man Ausfall von Arbeit fordern??

Hallo,

Kann man hier rechtlich vorgehen? Wenn ja, Wie? Was ist
möglich?

Ist wohl unterlassene Hilfeleistung, da der Arzt E. ja nicht wegen einer Verletzung behandelte?

Man kann sich auch an die Kassenärztliche Vereinigung wenden, auch bei dem Kostenträger. Dann gibt es noch den Marburger Bund… und Weißer Ring.

(Vielleicht fiel der Arzt schon zuvor auf?)

MfG, IHF

Ja er fiel schon vorher auf. Hier gibt es Kommentare von Patienten, die über den selben Arzt schreiben:

http://www.klinikbewertungen.de/klinik-forum/erfahru…

Hallo nochmal,

E. könnte auch noch versuchen, anderer zu finden, die auch durch einen solchen Arzt geschädigt wurden, Sammelklage.

Gruß, IHF

Hallo,

eine Klage erscheint erfolgsversprechend, wenn a) medizinische Standards nicht eingehalten wurden und wenn b) ein Schaden entstanden ist.

Ein Schaden ist entstanden.
Mutmaßlich wurden medizinische Standards nicht eingehalten.

Wichtig ist die Möglichkeit der Beweisführung.
Ebenso wichtig sind die Unterlagen der Kurklinik über die Behandlung.

Deshalb alles schriftlich festhalten (in den Jahren nach Klageerhebung vergisst man manches oder die Erinnerung verändert manches).
Weiterhin die Krankenakte von der Kurklinik anfordern (es besteht ein Rechtsanspruch). Kopierkosten können bis 50 Cent (oder waren es 40?) pro Seite betragen.

Die Beurteilung ob medizinische Standards verletzt wurden, obliegt einem Sachverständigen. Viele Krankenkassen helfen ihren Versicherten bei dieser Beurteilung. Ansprechpartner ist die Regressstelle. Dieser den Vorfall mit den Unterlagen vorlegen und um eine Beurteilung bitten. Die geben dass dann an den medizinischen Dienst weiter und der verfasst eine Stellungnahme.

Als Rechtsanwalt sollte ein Fachanwalt für Medizinrecht gewählt werden. Dieser tut sich leichter, wenn es schon eine Stellungnahme vom medizinischen Dienst/von der Krankenkasse gibt.

Für die zivilrechtliche Klageerhebung besteht eine Frist von drei Jahren ab Ende des Jahres in dem das schädigende Ereignis stattfand. Also bei einer Schädigung im Februar 2010 muss die Klage bis zum 31.12.2013 eingereicht sein.

Das war es schon fast:
Zu beachten ist noch, dass ich kein Anwalt bin und manchmal gefährliches Halbwissen verbreite :wink:

Grüße
oohpss

Vielen Dank, jetzt bin ich um einiges schlauer :wink:

Diese Sammelklage machen wir jetzt! Vielen Dank!