Kursanmeldung rechtskräftig?

Hallo,
mal eine Frage: Eine Mutter hat sich nach Kursen für ihr Kind umgesehen. Bei einem Anbieter zeigte sie am Telefon Interesse (geht davon aus, nur auf die Liste gesetzt zu werden), bekam daraufhin per E-Mail eine „Anmeldung“, auf der die Daten stehen und dass der Betrag überwiesen werden soll. Erster TErmin ist erst in über einem Monat. Sie findet in der Zwischenzeit noch etwas besseres und kümmert sich nicht weiter drum, d.h. überweist nichts, nimmt die „Anmeldung“ per E-Mail nicht ernst, da ja keine Unterschrift drauf ist. Später ruft jemand von diesem unbesuchten Kurs an und weist darauf hin, dass aufgrund der „Anmeldung“ jezt die Kursgebühr zu bezahlen ist.
Ist das richtig so? MUß es trotzdem bezahlt werden, da nicht abgesagt wurde? Normalerweise muß doch mindestens eine Unterschrift existieren oder eine Anzahlung…
Vielen Dank für Antworten.
gruß
Mona

Hallo,

kümmert sich nicht weiter drum, d.h. überweist nichts, nimmt die

„Anmeldung“ per E-Mail nicht ernst, da ja keine Unterschrift drauf

ist.

Da hätte man wenigstens mal per Mail widersprechen können. Nicht
müssen. Kann ja sein, dass da wirklich kein Vertrag zustande kam.
Kann aber sein, dass die Mutter am Telefon doch etwas anderes
bekundet hat als nur Interesse.

Später ruft jemand von diesem unbesuchten Kurs an und weist darauf
hin, dass aufgrund der „Anmeldung“ jezt die Kursgebühr zu bezahlen
ist. Normalerweise muß doch mindestens eine
Unterschrift existieren oder eine Anzahlung…

Nein, Verträge können auch mündlich, am Telefon oder per E-Mail
geschlossen werden. Wie gesagt, schlecht, dass nicht wenigstens per
E-Mail widersprochen wurde. Ansonsten bleibt aber der Anbieter in der
Beweislast, dass eine Anmeldung erfolgt ist.

Grüßerle
Richard