Hallo alle miteinander,
meine Lage ist etwas kompliziert; Ich habe vor einem Monat ein Einstiegsqualifizierungsjahr abgeschlossen und möchte nächstes Jahr Freie Kunst studieren. Bis dahin wollte ich mir Arbeit suchen oder Kurse, die für mein Studium fördernd sind.
Da ich nun über längere Zeit kein Internet und kein Telefon hatte, schlug mir das JobCenter vor, zum Bewerbercenter zu gehen. Mir wurde gesagt, ich könne dort die Computer benutzen und mir würde man dabei helfen. Mein Vater las sich den dazugehörigen Vertrag durch stimmte zu und ich blauäugige unterschrieb. Habe mir den Vertrag durchgelesen und zum Entsetzen festgestellt das ich in einem Training reingerutscht bin, der wöchentlich statt findet. Durch persönliche Probleme und psychischen Störungen, wurd mir diese Situation nach ein paar Terminen zu viel und mein Arzt schrieb mich arbeitsunfähig.
Nun hab ich allerdings Kurse gefunden, die passend für mein Kunststudium sind und die ich sehr gerne machen würde.
Darf ich das überhaupt mit Krankenschein?
Die Arbeitsunfähigkeit erlaubt ja, Dinge zu unternehmen die gesundheitsfördernd sind, aber gilt das auch für die Psyche? Und mich würde noch interessieren ob ich unter diesen Umständen vom Vertragf zurück treten kann (aber wohl eher nicht).
Ich sags mal ganz platt:
wer ALG II (HartzIV beantragt) also Geld aus dem Topf haben möchte was andere verdienen, kann nicht machen was er will, sondern muss machen was er soll! das dürfte mal klar sein!
Die Kurse die Du machen möchtest dürften kostenpflichtig sein, oder ? Das Jobcenter wird sich fragen wo du das Geld her hast wenn es über 20 Euro im Monat hinaus geht.
Ausdßerdem musst du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung halten.
Wenn du Kunst studieren willst, dann bewirb dich Deutschlandweit um Studienplätze! Udn bis dahin nimm einen Job an und verdienen dein Geld allein. Das mussten andere auch ! Es gibt Jobs für junge Menschen zur Zeit wie Sand am Meer, dann verdienst Du dein eigenes Geld und musst nicht mehr machen was das Amt für sinnvoll hält. Sich zu bewerben lernen kann übrigens nie verkehrt sein!
Wenn du krank bist bist Du krank. Du kannst dir vom Arzt allerdings bescheinigen lassen, dass es für die Wiederherstellung deiner Arbeitskraft sachdienlich ist wenn Du die Kurse machst.
Gruß Gwen
Hallo, da hast du dich in was reingeritten. Vertrag ist Vertrag. Da musst du dir etwas Mühe geben, um da raus zu kommen.(Die haben immerhin mit dir eine Norm erfüllt) Aber dabei kann die u.U.deine Krankschreibung helfen. ABER Kurse und Krankenschein ???—geht wohl eher nicht. Entweder bist du arbeitaunfähig oder nicht.Ein was geht nur.
Liebe Grüße