Kursleiterverantwortung

Hallo zusammen,

verhält sich der Kursleiter (A) eines Vereines (DAV), richtig, wenn er einen Teil seiner Langlaufskigruppe (I), der sich über Nacht eine Lebensmittelinfektion zugezogen hat, ohne eingehende Klärung (Arztkonsultation, Heimreisewünsche etc.) an dem Tatort zurücklässt, um mit dem Rest ® der nicht infizierten Gruppe bis zum ursprünglich gemeinsam geplanten Zielort zu gelangen und die Infizierten (I) darauf warten lassen bis sie von ihm abgeholt werden?

Danke für Eure Einschätzung und
Schöne Grüße _ mki _

Hallo,

was meinst Du mit „richtig“? Moralisch wird es unterschiedliche Einschätzungen geben. Waren die Teilnehmer minderjährig oder erwachsen?
Da das nicht angegeben wurde, gehe ich mal von Erwachsenen aus.

Erreichen die gesunden Teilnehmer nicht ihr Ziel, fragen diese dann vielleicht im www-Forum, ob es „richtig“ sei,
dass sie aus genannten Gründen ihr Ziel nicht erreichen konnten…

Für den Kursleiter keine leichte Aufgabe.
Für alle Beteiligten eine sehr unschöne Situation.
Ein Rechtsvergehen?

Gruss, hemba

Hallo.

Denkbar wäre der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung:

http://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html