ich hab ein Frage zur Abgeltungssteuer. Ich hab in diesem Jahr mit Aktienhandel Gewinne erzielt bei denen Abgeltungssteuer abgeführt werden muss. Gleichzeitig habe ich mit Aktienhandel Verluste gemacht, diese Aktien habe ich allerdings vor 2009 gekauft und dieses Jahr verkauft.
Kann ich diese Kursverluste mit den Kursgewinnen verrechnen?
Ich hab auch was von einer Übergangregelung gelesen die bis 2013 gelten soll, weiß aber nicht ob das bei mir zu trifft…
bei Kursgewinnen und Kursverlusten aus Aktienhandel gilt für die Versteuerung die sogenannte Spekulationsfrist. Diese besagt, dass Du Kursgewinne aus Aktienspekulationen, bei denen zwischen An- und Verkauf der Aktien nicht mehr als 10 Jahre gelegen haben, versteuern musst. Da Kursverluste der gleichen Einkunftsart zuzurecnen sind wie Kursgewinne, darfst Du diese Kursverluste in den Jahr, in dem sie realisiert wurden, mit den im gleichen Jahr entstandenen Kursgewinnen verrechnen, allerdings nur, wenn Du sowohl bei Kursgewinnen wie auch bei Kursverlusten innerhalb der Spekulationsfrist bist.
Hallo Benjamin! leider kenne ich mich bei Aktiengeschäften nicht aus verdiene mein geld mit online marketing tut mir leid dass ich dir nicht weiterhelfen kann
ich bin da kein Fachmann, allerdings ist mir im Gedächtnis, daß die Abgeltungssteuer auf jeden Fall gezahlt werden muß und nicht mir Verlusten verrechnet werden kann.
Eine Regelung für eine Verrechnung mit Verlusten aus gleichen Kapitalgeschäften gilt wohl erst für Aktienkäufe nach dem 1.1.2009.
Der Gesetzgeber sieht es wohl so, daß starke Verluste an Kapitalmärkten nicht Steuermindereinnahmen bei der Einkommenssteuer nach sich ziehen sollen.
Grundsätzlich besteht wohl der Standpunkt, daß Personen, die kein Kapital haben, mit dem sie auf Aktienmärkten spekulieren können, nicht moralisch benachteiligt werden sollen. Gewinne sollen deshalb versteuert werden, Verluste nur mit Beschränkungen, da der Nichtvermögende gar keine Möglichkeit hat, Kapitalverluste zu erleiden.
Genaueres wird ein Steuerfachmann wissen oder ein Banker des Vertrauens (wenn es ihn gibt).
Kann ich leider nicht beantworten, da ich in der Schweiz bin.
Hallo,
ich hab ein Frage zur Abgeltungssteuer. Ich hab in diesem Jahr
mit Aktienhandel Gewinne erzielt bei denen Abgeltungssteuer
abgeführt werden muss. Gleichzeitig habe ich mit Aktienhandel
Verluste gemacht, diese Aktien habe ich allerdings vor 2009
gekauft und dieses Jahr verkauft.
Kann ich diese Kursverluste mit den Kursgewinnen verrechnen?
Ich hab auch was von einer Übergangregelung gelesen die bis
2013 gelten soll, weiß aber nicht ob das bei mir zu trifft…