Kursverluste und Kursgewinne verrechnen 2008/2009

Hallo,

ich hab ein Frage zur Abgeltungssteuer. Ich hab in diesem Jahr mit Aktienhandel Gewinne erzielt bei denen Abgeltungssteuer abgeführt werden muss. Gleichzeitig habe ich mit Aktienhandel Verluste gemacht, diese Aktien habe ich allerdings vor 2009 gekauft und dieses Jahr verkauft.
Kann ich diese Kursverluste mit den Kursgewinnen verrechnen?
Ich hab auch was von einer Übergangregelung gelesen die bis 2013 gelten soll, weiß aber nicht ob das bei mir zu trifft…

im vorraus vielen dank.

Es gab (gibt) sogenannte Verlustvorträge bzw. Nachträge
Auf dem Finanzamt nachfragen. (Formulare)
Waren die Papiere außerhalb der Spekulationsfrist

Gruß

Es gab (gibt) sogenannte Verlustvorträge bzw. Nachträge
Auf dem Finanzamt nachfragen. (Formulare)
Waren die Papiere außerhalb der Spekulationsfrist

Gruß

Müsste außerhalb der Spekulationsfrist sein da es schon 7 Jahre her ist.

Also ich mach mal ein Beispiel:

ich habe Aktie A gekauft im Jahr 2003 für 5000 €
Aktie A habe ich 2010 verkauft für 1000€
=>verlust -4000€

ich habe Aktie B in 2010 für 5000€ gekauft und für 10000€ im gleichen Jahr 2010 verkauft.
=>Gewinn 5000€

Sehe ich das richtig das ich dann nur 1000€ mit der Abgeltungssteuer versteuern müsste.

vorab schon mal vielen dank

Hallo Benjamin,

bei Kursgewinnen und Kursverlusten aus Aktienhandel gilt für die Versteuerung die sogenannte Spekulationsfrist. Diese besagt, dass Du Kursgewinne aus Aktienspekulationen, bei denen zwischen An- und Verkauf der Aktien nicht mehr als 10 Jahre gelegen haben, versteuern musst. Da Kursverluste der gleichen Einkunftsart zuzurecnen sind wie Kursgewinne, darfst Du diese Kursverluste in den Jahr, in dem sie realisiert wurden, mit den im gleichen Jahr entstandenen Kursgewinnen verrechnen, allerdings nur, wenn Du sowohl bei Kursgewinnen wie auch bei Kursverlusten innerhalb der Spekulationsfrist bist.

Viele Grüße

Deadman

Hallo Benjamin! leider kenne ich mich bei Aktiengeschäften nicht aus verdiene mein geld mit online marketing tut mir leid dass ich dir nicht weiterhelfen kann

zur sicherheit beim finanzamt anrufen

Guten Morgen,

leider verstehe ich selbst von diesem Fachgebiet kaum etwas, sorry.

Hoffe, dir kann jmd. anderes weiterhelfen.

V G

hallo

du kannst die verluste mit deinen gewinnen verrechnen.
musst allerdings dem finanzamt alle daten über den damaliegen kauf geben.

mfg
bernhard

Hallo,

ich bin da kein Fachmann, allerdings ist mir im Gedächtnis, daß die Abgeltungssteuer auf jeden Fall gezahlt werden muß und nicht mir Verlusten verrechnet werden kann.
Eine Regelung für eine Verrechnung mit Verlusten aus gleichen Kapitalgeschäften gilt wohl erst für Aktienkäufe nach dem 1.1.2009.

Hier eine ausführliche Darlegung:

http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-ku…

Der Gesetzgeber sieht es wohl so, daß starke Verluste an Kapitalmärkten nicht Steuermindereinnahmen bei der Einkommenssteuer nach sich ziehen sollen.
Grundsätzlich besteht wohl der Standpunkt, daß Personen, die kein Kapital haben, mit dem sie auf Aktienmärkten spekulieren können, nicht moralisch benachteiligt werden sollen. Gewinne sollen deshalb versteuert werden, Verluste nur mit Beschränkungen, da der Nichtvermögende gar keine Möglichkeit hat, Kapitalverluste zu erleiden.

Genaueres wird ein Steuerfachmann wissen oder ein Banker des Vertrauens (wenn es ihn gibt).

Gruß Heinz

hallo,

gute frage, kann ich aber leider nicht helfen.

Sorry,
ich kann Dir nicht helfen.
Sorry

Kann ich leider nicht beantworten, da ich in der Schweiz bin.

Hallo,

ich hab ein Frage zur Abgeltungssteuer. Ich hab in diesem Jahr
mit Aktienhandel Gewinne erzielt bei denen Abgeltungssteuer
abgeführt werden muss. Gleichzeitig habe ich mit Aktienhandel
Verluste gemacht, diese Aktien habe ich allerdings vor 2009
gekauft und dieses Jahr verkauft.
Kann ich diese Kursverluste mit den Kursgewinnen verrechnen?
Ich hab auch was von einer Übergangregelung gelesen die bis
2013 gelten soll, weiß aber nicht ob das bei mir zu trifft…

im vorraus vielen dank.