Kurz nach Widerruf noch Abbuchung vom Konto

Hallo,

mal angenommen, Frau Mustermann möchte ihr Französisch (also die Sprache *gg*) auffrischen. Sie meldet sich bei einem Fernlehrgang an und erhält die ersten Arbeitshefte. Bald wird klar, dass der Kurs ihren Anforderungen nicht entspricht und sie schickt eine Woche vor Ende der Widerrufsfrist alle Kursunterlagen in einem versicherten Paket zurück und widerruft auch gleichzeitig die im Vorfeld erteilte Einzugsermächtigung für ihr Konto.

Eine Woche später entdeckt sie, dass die erste Rate nun doch von ihrem Konto abgebucht wurde. Das findet Frau Mustermann verständlicherweise gar nicht gut (immerhin eine dreistellige Summe). Aus einem früheren Fernkurs bei einem anderen Anbieter kennt sie es so, dass dort die erste Rate erst rund zwei Wochen nach Ablauf der Widerrufsfrist abgebucht wurde- gerade deshalb, weil erfahrungsgemäß immer Teilnehmer abspringen und es dann nicht zu einem Hin- und Hergebuche kommt.

Welche Verhaltensweise wäre in diesem -rein hypothetischen Fall- am besten:

  1. abwarten, bis das Geld von alleine zurückerstattet wird

  2. den Kampf mit der chronisch besetzten Hotline aufnehmen und höflich darauf hinweisen, dass das Geld schnellstmöglich zurückerstattet werden soll

  3. förmliches Einschreiben aufsetzen und Frist stellen, bis wann das Geld zurückerwartet wird

  4. sofort über die eigene Bank das Geld zurückbuchen (lassen)

oder eine Mischeung aus 1 und 4:

  1. etwa eine Woche abwarten, ob das Fernlehrinstitut sich rührt und von alleine meldet und wenn nicht, dann das Geld über die eigene Bank zurückbuchen (lassen)

Ich hätte Frau Mustermann zu 4 geraten, habe aber Zweifel, ob das wirklich eine „saubere“ Lösung ist (kostet dem Fernlehrinstitut ja immerhn eine nicht geringe Bearbeitungsgebühr).

Bedanke mich im Voraus!

Hallo,

ich schlage mal einfach vor:

  • 1 Woche warten, ob von selbst was kommt
  • Dann höflichen - aber bestimmten - Brief schreiben, in dem man eine zweiwöchige Frist setzt
  • Wenn dann das Geld nicht da ist, die Lastschrift bei der Bank rückbuchen lassen.

Vermeidet Stress und Gebühren und ist fair gegenüber dem Anbieter.

Viele Grüße
Thomas

Hi,dabei beachten, dass die, von lumpi genannten Maßnahmen binnen 6 Wochen nach dem Lastschrifteinzug des Institutes passieren müssen. Wenn die verpasst werden und das Geld wurde nicht zurück gezahlt, kann es ind d. Regel, auch nicht mehr zurück gebucht werden.
MfG ramses90

Hallo,

Hi,dabei beachten, dass die, von lumpi genannten Maßnahmen
binnen 6 Wochen nach dem Lastschrifteinzug des Institutes
passieren müssen.

nach Zugang des auf die Abbuchung folgenden Rechnungsabschlußes bleiben sechs Wochen, d.h. man hat u.U. Monate nach der Abbuchung Zeit, seinen Widerspruch vorzubringen.

Wenn die verpasst werden und das Geld wurde
nicht zurück gezahlt, kann es ind d. Regel, auch nicht mehr
zurück gebucht werden.

In der Regel oder gar nicht?

Gruß
C.

Danke für die Antworten!

Wäre das Abwarten mehr als „Goodwill“ zu verstehen oder müsste Frau Mustermann rechtlich gesehen dem Institut sogar eine gewisse Zeitspanne lassen, um das Geld zurückzuerstatten?

Hallo,

woraus soll sich hier die Widerrufsfrist ergeben? Steht das so im Vertrag, ist das ein Fernabsatzgeschäft, ein Haustürgeschäft oder etwas anderes?

VG
EK

Hallo!

Die Widerrufsfrist war vertraglich ausdrücklich so festgehalten.

Ist bei Fernkursus aber sowieso bei allen Anbietern so üblich.

Viele Grüße
rosarot-2010

Hallo,

das ist Grauzone.

§ 242 BGB Leistung nach Treu und Glauben
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Ich sehe so etwas nach dem Motto „Behandle andere so, wie Du behandelt werden möchtest“.

Viele Grüße
Lumpi