solange Deine Frau im Beschäftigungsverhältnis steht bekommt sie bei Krankheit Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber (6 Wochen), danach Krankengeld von der Krankenkasse. Wenn Deine Frau weiß, daß ihr Arbeitsvertrag endet, muß sie sich ja eh bei der Arbeitsagentur melden. Sie steht also nicht ohne Einkommen da. Eine Familienversicherung kommt nicht in Betracht.
Hallo,
der Arbeitgeber zahlt bis zum letzten Tag der Beschäftigung Krankengeld. Danach erhält sie Krankengeld von der Krankenkasse und bei eintretender Gesundung Arbeitslosengeld I vom Arbeitsamt sofern ein Anspruch erwirtschaftet wurde. Erst wenn der Arbeitslosengeldanspruch verstrichen ist, dann kann sie zu ihnen in die Familienversicherung.
Hallo Jan,
da ich davon ausgehe, dass die KK deiner Frau während des befristeten Arbeitsverhältnisses auch Krankenversicherungsbeiträge über den AG erhalten hat, kann sie sich jetzt nicht einfach weigern. Es besteht ein Anspruch auf Krankengeld, wenn wegen Ende des befristeten der bisherige AG kein Gehalt mehr zahlt bzw. die Gehaltsfortzahlung während der AU-Zeit einstellt. Der Anspruch ist mit der AU-Meldung des Arztes sofort geltend zu machen. Weigert sich die KK weiterhin, solltest du einen widerspruchsfähigen Bescheid der Krankenkasse verlangen und Widerspruch einlegen. Das Arbeitsamt kann nicht leisten, da deine Frau wegen AU der Arbeitsvermittlung momentan nicht zur Verfügung steht. Solange deine Frau krank bzw. arbeitsunfähig ist und Krankengeld bezieht, existiert ihre eigene Krankenversicherung weiter. Erst danach müsste sie ggfs. in der Familienhilfe deiner Krankenversicherung aufgenommen werden.
das Arbeitsamt ist in eurem Fall nicht zuständig, dass deine Frau während einer Arbeitunsfähigkeit ja nicht vermittelbar ist. Grundsätzlich hätte Sie Anspruch auf Krankengeld-Zahlung durch die Krankenkasse, ABER:
Es kommt darauf an, wann genau Sie beim Arzt vorstellig gewesen ist, denn angenommen der Arbeitsvertrag läuft am 31.08.10 aus und deine Frau war am 31.08.10 beim Arzt, so beginnt der Anspruch auf Krankengeld ab 01.09.10 (immer erst einen Tag nach ärztlicher Feststellung) und am 01.09.10 ist deine Frau nicht mehr selber Mitglied mit Krankengeld-Anspruch sondern anderweitig versichert - normalerweise Familienversichert beim Ehemann, also bei dir. Und Familienversicherte haben keinen Anspruch auf Krankengeld.
D.h.
Sie wird während der Krankschreibung bei dir kostenfrei familienversichert, sobald Sie gesund ist, hat sie ALG I Anspruch und wird dann ab dem Tag des Arbeitslosengeld I Bezuges wieder selber Mitglied.
Hallo,
also das Arbeitsverhältnis war von vornerein befristet, d.h. man kann dem Arbeitgeber nicht unterstellen er hätte wegen der krankheit gekündigt.
die krankenkasse verlangt erstmal dass das arbeitsamt kontaktiert wird um den versicherungsstatus zu klären, es ist aber so dass deiner frau krnakengeld zusteht!!
nach deinen Schilderungen handelt die Kasse falsch.
Es gilt: wird jemand vor Ablauf der Beschäftigung arbeitsunfähig krank und hält die Krankheit ununterbrochen über das Ende der Beschäftigung an, dann besteht ein Rechtsanspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse.
Hat deine Frau eine durchgehende Krankmeldung ? Wenn ja, muss die Kasse auch Krankengeld zahlen, und zwar so lange, bis deine Frau wieder gesund ist.
Das Arbeitsamt zahlt während dieser Zeit kein ALG I. Das ist auch richtig.
Wende Dich an deine Krankenkasse, die sollen den Krankengeldanspruch nochmals überprüfen.
Solange deine Frau dann Krankengeld bekommt, bleibt Sie als eigenes Mitgllied weiter beitragsfrei versichert.
ich verstehe zwar den Sachverhalt nicht ganz, aber du hast dir deine Fragen eigentlich schon selbst beantwortet:
Wenn der Arbeitsvertrag endet, kommt die kostenlose Familienversicherung zum Tragen. Wenn sie ALG bezieht, ist sie wieder selbst versichert. Wo liegt da das Problem?
Und weshalb wollte die Krankenkasse WAS nicht zahlen?