Kurz vor ablauf des Arbeitsvertrages krank geworden

Hallo,

meine Frau ist kurz vor Ablauf ihres befristeten Arbeitsvertrages krank geworden

Das Arbeitsamt weigert sich Arbeitslosengeld I zu zahlen, weil sie ja krank ist bzw. die letzten Tage der Beschäftigung war.

Die Krankenkasse weigert sich zu zahlen, da meine Frau ja nicht beschäftigt ist.

Zum einen ist die Frage ob wir für die Zeit der Krankheit tatsächlich auf jegliche Unterstützung verzichten müssen!?

Weiterhin muesste sich meine Frau jetzt ja bei mir Familienversichern, da sie keinerlei Einkommen mehr hat.

So bald die Krankheit vorbei ist (~14 Tage) hat sie ja wieder Anspruch auf Alg I (?) d.h. könnte wieder selbst richtig Krankenversichert sein.

Muss ich sie jetzt wirklich für die 14 Tage bei mir versichern!?

(Erste Frage ist für uns natürlich die wichtigere)

Danke und viele Grüße,

Jan

Hi Jan

solange Deine Frau im Beschäftigungsverhältnis steht bekommt sie bei Krankheit Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber (6 Wochen), danach Krankengeld von der Krankenkasse. Wenn Deine Frau weiß, daß ihr Arbeitsvertrag endet, muß sie sich ja eh bei der Arbeitsagentur melden. Sie steht also nicht ohne Einkommen da. Eine Familienversicherung kommt nicht in Betracht.

Viele Grüße

Der Firmengründer

Hallo Jan,

das würde ich auf jedenfall mit der Kasse klären nicht mit dem Arbeitsamt.
Gruß

Hallo,
der Arbeitgeber zahlt bis zum letzten Tag der Beschäftigung Krankengeld. Danach erhält sie Krankengeld von der Krankenkasse und bei eintretender Gesundung Arbeitslosengeld I vom Arbeitsamt sofern ein Anspruch erwirtschaftet wurde. Erst wenn der Arbeitslosengeldanspruch verstrichen ist, dann kann sie zu ihnen in die Familienversicherung.

Viele Grüße
Christoph Schnell

Hallo Jan,
da ich davon ausgehe, dass die KK deiner Frau während des befristeten Arbeitsverhältnisses auch Krankenversicherungsbeiträge über den AG erhalten hat, kann sie sich jetzt nicht einfach weigern. Es besteht ein Anspruch auf Krankengeld, wenn wegen Ende des befristeten der bisherige AG kein Gehalt mehr zahlt bzw. die Gehaltsfortzahlung während der AU-Zeit einstellt. Der Anspruch ist mit der AU-Meldung des Arztes sofort geltend zu machen. Weigert sich die KK weiterhin, solltest du einen widerspruchsfähigen Bescheid der Krankenkasse verlangen und Widerspruch einlegen. Das Arbeitsamt kann nicht leisten, da deine Frau wegen AU der Arbeitsvermittlung momentan nicht zur Verfügung steht. Solange deine Frau krank bzw. arbeitsunfähig ist und Krankengeld bezieht, existiert ihre eigene Krankenversicherung weiter. Erst danach müsste sie ggfs. in der Familienhilfe deiner Krankenversicherung aufgenommen werden.

Viel Glück
ayro

Hallo Jan,

das Arbeitsamt ist in eurem Fall nicht zuständig, dass deine Frau während einer Arbeitunsfähigkeit ja nicht vermittelbar ist. Grundsätzlich hätte Sie Anspruch auf Krankengeld-Zahlung durch die Krankenkasse, ABER:

Es kommt darauf an, wann genau Sie beim Arzt vorstellig gewesen ist, denn angenommen der Arbeitsvertrag läuft am 31.08.10 aus und deine Frau war am 31.08.10 beim Arzt, so beginnt der Anspruch auf Krankengeld ab 01.09.10 (immer erst einen Tag nach ärztlicher Feststellung) und am 01.09.10 ist deine Frau nicht mehr selber Mitglied mit Krankengeld-Anspruch sondern anderweitig versichert - normalerweise Familienversichert beim Ehemann, also bei dir. Und Familienversicherte haben keinen Anspruch auf Krankengeld.

D.h.
Sie wird während der Krankschreibung bei dir kostenfrei familienversichert, sobald Sie gesund ist, hat sie ALG I Anspruch und wird dann ab dem Tag des Arbeitslosengeld I Bezuges wieder selber Mitglied.

Alles Gute!

Hallo,
also das Arbeitsverhältnis war von vornerein befristet, d.h. man kann dem Arbeitgeber nicht unterstellen er hätte wegen der krankheit gekündigt.

die krankenkasse verlangt erstmal dass das arbeitsamt kontaktiert wird um den versicherungsstatus zu klären, es ist aber so dass deiner frau krnakengeld zusteht!!

Hallo Jan,

nach deinen Schilderungen handelt die Kasse falsch.

Es gilt: wird jemand vor Ablauf der Beschäftigung arbeitsunfähig krank und hält die Krankheit ununterbrochen über das Ende der Beschäftigung an, dann besteht ein Rechtsanspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse.
Hat deine Frau eine durchgehende Krankmeldung ? Wenn ja, muss die Kasse auch Krankengeld zahlen, und zwar so lange, bis deine Frau wieder gesund ist.

Das Arbeitsamt zahlt während dieser Zeit kein ALG I. Das ist auch richtig.
Wende Dich an deine Krankenkasse, die sollen den Krankengeldanspruch nochmals überprüfen.

Solange deine Frau dann Krankengeld bekommt, bleibt Sie als eigenes Mitgllied weiter beitragsfrei versichert.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo Jan,

Anspruch auf Krankengeld entsteht nach dem Tag der ärztlichen Feststellung. Der Anspruch ruht nur während der Lohnfortzahlung.

Um genauere Antworten geben zu können bräuchte ich die exakten Daten.

Die Familienversicherung für 14 Tage wäre für Dich kein Problem, ist ja kostenlos - die Arbeit hat nur die Krankenkasse.

Gruß
Tom

Hallo,

ich verstehe zwar den Sachverhalt nicht ganz, aber du hast dir deine Fragen eigentlich schon selbst beantwortet:

Wenn der Arbeitsvertrag endet, kommt die kostenlose Familienversicherung zum Tragen. Wenn sie ALG bezieht, ist sie wieder selbst versichert. Wo liegt da das Problem?

Und weshalb wollte die Krankenkasse WAS nicht zahlen?