Kurz vor dem Auszug

also der Mieter hat dem VM ja nicht nur einen Termin während seines Urlaubs angebot.
Der Mieter wünscht nur, das der VM rücksicht auf das Berufsleben des Mieters nimmt.

aber muß den der Mieter in dem Fall quer bei Fuß stehen wenn der VM nicht da ist???

Man kann doch hier nicht einfach die Schuld zwischen Mieter und Vermieter hin und her schieben.

Fakt ist: der Mieter will die Wohnung los werden, hat aber auch ein geregeltes Leben, auf das der Mieter auch ein Anrecht hat.
Der Vermieter stellt sich stur und ist zu keinen Verhandlungen bereit.

PS: Ja die Wohnung wurde fristgerecht gekündigt.
Ein Termin für die Vorabnahme wurde vom Vermieter zurückgewiesen (Vorschlag des Mieters 22./23.09. - Antwort des VM "geht nicht, bin ab 25.09. im Urlaub)

Frage: Da der VM weder zur Terminabspache für Vorabnahme noch für Übergabe bereit ist, ist dann die Möglichkeit des Schlüsseleinwerfens legitim???

Frage: Ist der Mieter dann vom 1. bis 5. dem VM in Höhe des
anteiligen Mietzinses Schadenersatzpflichtig, da er ja die
Wohnung nicht vertragsgemäß am Monatsletzten zurückgegeben
hat?

Nein, das sicher nicht, es liegt ja nicht in seiner Verantwortung

Muss er denn dann am 6. um 0:00 Uhr gleich müssen, wenn der VM
ruft oder ist er dann Schadenersatzpflichtig?

Um 0:00 Uhr sicher nicht, aber zu den üblichen Arbeitszeiten schon, ansonsten wäre er wohl ab 7. schadenersatzpflichtig, denn es ist noch immer Sache des Mieters, dies zu ermöglichen…

Es würde mich nicht wundern, wenn der Prozess für den VM sowas
von verloren geht. - trotz der Rechtslage - oder wegen -.

Die Frage ist ja nur theoretisch, zu einem Prozess könnte es hier im Prinzip gar nicht kommen, da man hier nur von Stunden redet. Die Frage ist doch nur, ob der Vermieter sich in diesem Fall nach der Freizeit des Mieters richten muss, und das muss er eben nicht, da es sich um eine Bringschuld des Mieters handelt und dieser sich das selbst einrichten muss…

aber muß den der Mieter in dem Fall quer bei Fuß stehen wenn
der VM nicht da ist???

Fragen wir doch mal umgekehrt: Wie wäre es denn bei Übergabe bei Vertragsbeginn, wenn die Mieter aus dem Urlaub kommen? Da würde selbstverständlich jeder (auch jedes Gericht) sagen, dass der Vermieter dies schnellstmöglich ermöglichen muss, da die Mieter einen laufenden Mietvertrag und Anspruch auf die Wohnung haben und bereits Miete zahlen. Umgekehrt ist das natürlich nicht anders…

Man kann doch hier nicht einfach die Schuld zwischen Mieter
und Vermieter hin und her schieben.

Es geht nicht um Schuld, sondern um Pflicht…

Fakt ist: der Mieter will die Wohnung los werden, hat aber
auch ein geregeltes Leben, auf das der Mieter auch ein Anrecht
hat.

Klar, das ist auch ok, dennoch ist er im Streitfall zum rühren verpflichtet, denn auch der Vermieter muss deshalb sein geregeltes Leben nicht aufgeben. Nochmal:Wenn es nicht anders geht, ist es der Mieter, der die Bringschuld hat…

Der Vermieter stellt sich stur und ist zu keinen Verhandlungen
bereit.

Das ist natürlich so auch nicht ok, aber zunächst keine rechtliche Frage, denn er will was ihm ohnehin rechtlich zusteht…

PS: Ja die Wohnung wurde fristgerecht gekündigt.
Ein Termin für die Vorabnahme wurde vom Vermieter
zurückgewiesen (Vorschlag des Mieters 22./23.09. - Antwort des
VM "geht nicht, bin ab 25.09. im Urlaub)

Dieser ist auch, wie eine Übergabe mit Protokoll auch, nicht verpflichtend, niemand muss das machen, wenn es nicht vertraglich vereinbart ist…

Frage: Da der VM weder zur Terminabspache für Vorabnahme noch
für Übergabe bereit ist, ist dann die Möglichkeit des
Schlüsseleinwerfens legitim???

Nein, definitiv nicht. Nur wenn er komplett verweigern würde, das tut er aber nicht, er beharrt nur auf dem Termin. Erst wenn er auch einen sehr zeitnahen Alternativtermin zu den normalen Arbeitszeiten ohne Begründung ablehnt, kann man evtl. von einer Verweigerung ausgehen…

redet. Die Frage ist doch nur, ob der Vermieter sich in diesem
Fall nach der Freizeit des Mieters richten muss, und das muss
er eben nicht, da es sich um eine Bringschuld des Mieters
handelt und dieser sich das selbst einrichten muss…

Muss der VM den den Vorschlag, die Übergabe 2h früher stattfinden zu lassen, akzeptieren?
Von den 2h abgesehen. Der Mieter hat dem VM jetz insgesamt mind. 6 weitere Terminvorschläg, VOR dem vom VM genannten Termin, unterbreitet.
Wenn sie der VM nicht auf einen einlässt, ist dann von „Vereitelung“ zu sprechen?

Nein, definitiv nicht. Nur wenn er komplett verweigern würde,
das tut er aber nicht, er beharrt nur auf dem Termin. Erst
wenn er auch einen sehr zeitnahen Alternativtermin zu den
normalen Arbeitszeiten ohne Begründung ablehnt, kann man evtl.
von einer Verweigerung ausgehen…

Auch hier nochmal eine Frage:
WAS SIND NORMALE ARBEITSZEITEN???
Ist 7:00Uhr eine Normale Arbeitszeit?

Wenn sie der VM nicht auf einen einlässt, ist dann von
„Vereitelung“ zu sprechen?

Kommt natürlich auf die Termine an, wie gesagt, diese sollten zu den normalen Arbeitszeiten liegen, 7:00 Uhr ist da schon grenzwertig, und auch nicht jeweils nur 1 Minute auseinander… :wink:

Aber wenn dies so ist, kann man da dann wohl ziemlich sicher von einer Vereitelung ausgehen…

okay, der Mieter hat die Termine
ab 29.09. zwischen 09:00 - 18:00
01.10. zwischen 09:00 - 18:00
04.10. 07:00 bzw. ab 17 uhr
05.10. 07:00 bzw. ab 17 Uhr
zusätzlich ist der Mieter zur Terminabsprache bereit.
z.b. könnten sich M und VM auf 05.10. 8uhr einigen - aber dazu muss der VM erstmal zur Terminabsprache bereit sein!

Wenn der VM nicht drauf eingeht sondern weiterhin auf den 05.10. 09Uhr besteht, liegt dann eine vereitelung vor???

dem Mieter im gesamten Thread ja nun fast „keine Luft zum Atmen lassen“ und den ständigen Verweisen auf die Bringschuld des Mieters. Wären bei diesen gewagten Aussagen zumindest einschlägige Gerichtsurteile wünschenswert.
Und wenn die nicht geliefert werden können, ist dem Threadersteller geraten mit den Aussagen von XtraDry sehr zurückhaltend umzugehen.
ramses90

1 Like

Genauso ist es.
Allerdings kann der VM dann auch nicht darauf bestehen einen
Termin vorzugeben, der in die Arbeitszeit des Mieters fällt.

Hallo ramses90, ist das Wissen was du mir vielleicht mit Quellen benennen kannst oder ist das nur sozialgerechtfertigte Betrachtung der Situation(die ich übrigens genauso halte)?

LG

Gute Frage. Das ist vom Einzelfall abhängig, generell würde ich da aber auf die gängigen Bürozeiten 8-18 Uhr abstellen…

Höchstrichterliche Urteile dazu (OLG- und BGH-) wurden bereits zuvor genannt und zitiert…