Kurz vor Verjährung: Anhörung zum Bußgeldverfahren

Hallo! :smile:

Eine hypothetische Frage: Am 02.11.2009 hat jemand die Höchstgescheindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um mehr als 21 km/h übertreten - was natürlich nicht unbemerkt blieb - und heute (25.11.2009) in Form einer Eilsache „Anhörung zum Bußgeldverfahren“ per Post zugestellt wurde. Angeordnete Versendung 23.11.2009.

Nun ist es jedoch so, dass der Angeschriebene zwar Halter des Pkw´s ist - jedoch nicht der auf dem Blitzerfoto zu sehende tatsächliche Fahrer.

„Verjährt“ diese Tat fristgerecht am 01.12.2009, falls der tatsächliche Fahrer bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt ist (ihm also keine Anhörung bzw. kein Bußgeldbescheid zugestellt wurde) - oder wurde die Verjährungsfrist mit Druck der Anhörung am 23.11.2009 unterbrochen.

Welche Möglichkeiten seht Ihr für den tatsächlichen Fahrer, straffei zu bleiben?

Vielen Dank für Eure zahlreichen und hilfreichen Antworten!

Grüße
Ron

Link zur Verjährung
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehru…