Habe mal eine Frage zur Kurzarbeit.
Ein Betrieb verhängt 20% Kurzarbeit. Der Betrieb hat weder einen Betriebsrat, noch ist ein Tarifvertrag vorhanden und auch in den
Arbteitsverträgen steht auch nichts von Kurzarbeit.
Muss dann nicht sowas wie eine Betriebsvereinbarung mit den
Arbeitnehmern getroffen werden? Muss der Arbeitnehmer nicht
irgendwas für die Agentur der Arbeit untschreiben?
Kann es sein, daß das mündliche Ausprechen des Arbeitgebers reicht um Kurzarbeit einzuführen und die Arbeitnehmer nichts unterschreiben müssen und sich auch nicht dagegen wehren können?
Danke für Eure HILFE
Abend!
Muss dann nicht sowas wie eine Betriebsvereinbarung mit den
Arbeitnehmern getroffen werden?
Ja.
Muss der Arbeitnehmer nicht irgendwas für die Agentur der Arbeit
untschreiben?
Es geht die Denke rum das es ausreicht wenn man nicht wiederspricht
und klaglos sein Kurzarbeitergeld annimt.
Bei uns war es so das alle einen Zettel unterschreiben mußten und
dieser mit der Meldung auf Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit
übergeben wurde (steht auch so auf dem Formblatt).
Kann es sein, daß das mündliche Ausprechen des Arbeitgebers
reicht um Kurzarbeit einzuführen und die Arbeitnehmer nichts
unterschreiben müssen und sich auch nicht dagegen wehren
können?
Eigentlich nicht aber das nichts tun der Arbeitnehmer kann dazu führen
das sie es anerkennen.
Dagegen wehren ist so eine Sache, dem Arbeitgeber steht dann das
Recht zu eine Änderungkündigung auszusprechen, ob das im Sinne des
Arbeitnehmers ist wage ich zu bezweifeln.
Gruß
Stefan