Kurzarbeit

Hallo,

wo finde ich die gesetzlichen Regelungen bei Kurzarbeit verständlich ausgedrückt?

Wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit anbietet, darf ein Arbeitnehmer auch nicht zustimmen ohne Nachteile?

Gibt es festgelegte Zeiträume von der Ankündigung bis Beginn der Kurzarbeit?

Gruß
Jörg

Hallo,

gibt es einen Betriebsrat? Der kann durch Betriebsvereinbarung auch gegen den Willen des AN Kurzarbeit mit dem AG vereinbaren.

VG
EK

Es gibt keinen Betriebsrat, obwohl es ca. 100 Beschäftigte sind.

Es gibt keinen Betriebsrat, obwohl es ca. 100 Beschäftigte
sind.

Die Frage dürfte sein: was passiert, wenn der AN die Kurzarbeit ablehnt.

Ich arbeite seit Januar auch Kurz und bin froh, das es diese Möglichkeit gibt. In unserem Werk im Ausland durften alle „Überzähligen“ gehen, weil es in dem Land keine Hilfen für die AN/AG diesbzgl. gibt.

Lieber Kurzarbeit, als gar keinen Job (es sei denn, man hat so einen Beruf/Qualifizierung, dass man gleich was neues findet, was in der akutellen Lage schwer sein dürfte).