Kurzarbeit

Ist es rechtlich gesehen korrekt, das Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt werden, obwohl sich an der Arbeitszeit nichts ändert, sondern nur an der Entlohnung. Wie verhält sich Kurzarbeit im Bereich Bereitschaften und leistungsbezogener Zuschläge?

stop - geht nicht geht - stop -

Könnte der Ichthyoid mit Hilfe eines Quantums denaturierten bovinen Mammalsekretes einer Aufwertung zuteil werden, auf dass man Erleuchtung erfahre, wes Wollens den Fragesteller umtreibe?

GEK

Ist es rechtlich gesehen korrekt, das Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt werden, obwohl sich an der Arbeitszeit nichts ändert, sondern nur an der Entlohnung? = Das heißt, in diesem konkretem Falle ist der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber informiert worden, das sich das bestehende Arbeitsverhältnis zur Zeit in Kurzarbeit befindet. Dies würde sich aber nur in der Entlohnung niederschlagen. Diese würde auf die 60 % des Nettolohnes gekürzt werden. Die Arbeitszeit würde dennoch die gleiche betragen, wie vor Eintritt der Kurzarbeit, genauer definiert 42 Stunden in der Woche.
Wie verhält sich Kurzarbeit im Bereich Bereitschaften und leistungsbezogener Zuschläge? = Der Arbeitnehmer bekommt monatlich leistungsbezogene Zuschläge zusätzlich zu seinem Lohn gezahlt und muss Nachtbereitschaften übernehmen (AN bleibt zu hause, ist aber abrufbereit, zusätzlich zu seiner normalen Arbeitszeit). Werden diese leistungsbezogenen Zuschläge während der Kurzarbeit bezahlt? Müssen diese Bereitschaften während der Kurzarbeit angetreten werden?

Hoffe jetzt ist es deutlicher. Ein Nichtverstehen könnte man vielleicht aber auch anders ausdrücken.

Ist es rechtlich gesehen korrekt, das Arbeitnehmer in
Kurzarbeit geschickt werden, obwohl sich an der Arbeitszeit
nichts ändert, sondern nur an der Entlohnung? = Das heißt, in
diesem konkretem Falle ist der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber
informiert worden, das sich das bestehende Arbeitsverhältnis
zur Zeit in Kurzarbeit befindet. Dies würde sich aber nur in
der Entlohnung niederschlagen. Diese würde auf die 60 % des
Nettolohnes gekürzt werden. Die Arbeitszeit würde dennoch die
gleiche betragen, wie vor Eintritt der Kurzarbeit, genauer
definiert 42 Stunden in der Woche.

Hi,
wir sind auch gerade in Kurzarbeit, weil das ja gerade so in Mode gekommen ist und der Chef noch ein bißchen vom Staat absaugen kann.

  1. Hat der AN denn der Kurzarbeit zugestimmt und einen Wisch für das Arbeitsamt unterschrieben?

  2. Die 60% beziehen sich dabei aber nicht auf den Gesamtlohn des AN, sondern auf die Hälfte.
    BEISPIEL: Also 1000€ netto pro Monat = 500€ vom AG, 300€ (60%) vom Arbeitsamt = 800€ netto pro Monat. Wenn der AN noch Kinder hat, sind es sogar 67%.
    Außerdem kann der AG noch die Differenz zum alten Nettobetrag zahlen. Wäre also bei 1000€ hier eine Differenzzahlung von 200€. So hat der AG schon mal jeden Monat die 300€ gespart und ansonsten 500€.
    Man kann da schon bzgl. der Zahlung ordentlich Druck machen beim AG, wenn sich alle einig sind. Wir würden auch nicht mehr zur Arbeit kommen, wenn er die Differenz nicht auszahlen würde :smile:

  3. Nun zu den 42 Stunden: Also wenn es dauerhaft so sein sollte, daß es gar keine Kurzarbeit ist und das Arbeitspensum gleichbleibt, dann kann man den Chef gut unter Druck setzen, indem man ihm droht, zum Arbeitsamt zu gehen, das prüfen zu lassen, ob überhaupt noch KA vorliegt und ansonsten seine Einwilligung/Zustimmung zur KA wieder zurückziehen wird. Just in diesem Moment wird der Chef sicher etwas von seiner gerade noch guten Laune einbüßen und Dir sicherlich auch keinen schönen Feierabend mehr wünschen :smiley: Aber das funktioniert sehr gut. JETZT kann man sehr gut mit dem Chef über die Differenzzahlung „verhandeln“. Denn der Boss will nicht, daß ihm die Kohle vom Amt versaut wird und der AN will mehr Kohle haben. Ist vielleicht eine Methode der legalen Erpressung.

Schon mal nach der Tabelle der BA gegoogelt und die sich auch durchgelesen?

Ist es rechtlich gesehen korrekt, das Arbeitnehmer in
Kurzarbeit geschickt werden, obwohl sich an der Arbeitszeit
nichts ändert, sondern nur an der Entlohnung? = Das heißt, in
diesem konkretem Falle ist der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber
informiert worden, das sich das bestehende Arbeitsverhältnis
zur Zeit in Kurzarbeit befindet. Dies würde sich aber nur in
der Entlohnung niederschlagen. Diese würde auf die 60 % des
Nettolohnes gekürzt werden. Die Arbeitszeit würde dennoch die
gleiche betragen, wie vor Eintritt der Kurzarbeit, genauer
definiert 42 Stunden in der Woche.

Geht ja mal garnet. Hast Du 60% Kurzarbeit, dann bist Du 40% daheim (auf Abruf verfügbar), oder wenn dich die BA in einer anderen Firma unterbringt, dann arbeitest Du woanderst für die BA (eher unwarscheinlich). In den 40% hast Du nichts in der Firma veloren. Wenn eine Kontrolle durch die BA stattfindet und Du hättest Kurzarbeitstag, bist aber trotzdem anwesend, dann bekommt dein Chef eine auf den Deckel (was mit dir passiert, k.A.).
Ebensowenig ist die Anhäufung von Überstunden unzuläsig. An dem Tag, als die Kurzarbeit eingeführt wurde, wird dein Stundensaldo festgehalten und diesen darfst Du nicht mehr toppen, sonst gibts ebenfalls eine auf den Deckel. Mit dem neuen Stundensaldo am Monatsende wird genauso verfahren, also im nächsten Monat ist nur unterbieten möglich.

Hi,
wir sind auch gerade in Kurzarbeit, weil das ja gerade so in
Mode gekommen ist und der Chef noch ein bißchen vom Staat
absaugen kann.

Nunja, dein Chef könnte im Gegensatz zur Konkurrenz seine Reserven aufbrauchen und wenn das Geld alle ist entweder dicht machen oder anfangen welche zu entlassen…

  1. Hat der AN denn der Kurzarbeit zugestimmt und einen Wisch
    für das Arbeitsamt unterschrieben?

  2. Die 60% beziehen sich dabei aber nicht auf den Gesamtlohn
    des AN, sondern auf die Hälfte.

Das lese ich aber aus der Tabelle anders.

BEISPIEL: Also 1000€ netto pro Monat = 500€ vom AG, 300€ (60%)
vom Arbeitsamt = 800€ netto pro Monat. Wenn der AN noch Kinder
hat, sind es sogar 67%.
Außerdem kann der AG noch die Differenz zum alten Nettobetrag
zahlen. Wäre also bei 1000€ hier eine Differenzzahlung von
200€. So hat der AG schon mal jeden Monat die 300€ gespart und
ansonsten 500€.
Man kann da schon bzgl. der Zahlung ordentlich Druck machen
beim AG, wenn sich alle einig sind. Wir würden auch nicht mehr
zur Arbeit kommen, wenn er die Differenz nicht auszahlen würde

Ist glaub nicht im Sinne des Erfinders der Kurzarbeit. Sie dient wohl eher dafür, dass Firmen ihre Fachkräfte nicht entlassen müssen, nur weil sie kurzzeitig keine/wenige Aufträge haben. Die AN arbeiten dann „soviel wie an Arbeit da ist“, also 60% oder 80% und für die fehlenden Aufträge 20% oder 40% beleibt der AN zuhause und bekommt „Entschädigung“ von der BA.

  1. Nun zu den 42 Stunden: Also wenn es dauerhaft so sein
    sollte, daß es gar keine Kurzarbeit ist und das Arbeitspensum
    gleichbleibt, dann kann man den Chef gut unter Druck setzen,
    indem man ihm droht, zum Arbeitsamt zu gehen, das prüfen zu
    lassen, ob überhaupt noch KA vorliegt und ansonsten seine
    Einwilligung/Zustimmung zur KA wieder zurückziehen wird.

Geht glaub gar nicht.

Just in diesem Moment wird der Chef sicher etwas von seiner gerade
noch guten Laune einbüßen und Dir sicherlich auch keinen
schönen Feierabend mehr wünschen :smiley: Aber das funktioniert sehr
gut. JETZT kann man sehr gut mit dem Chef über die
Differenzzahlung „verhandeln“. Denn der Boss will nicht, daß
ihm die Kohle vom Amt versaut wird und der AN will mehr Kohle
haben. Ist vielleicht eine Methode der legalen Erpressung.

Bei einem aktuelleren Beitrag hat jemand das Schlagwort „Stammtisch“ in die Runde gebracht. Finde ich irgendwie passend…

Ich hab jetzt keine Ahnung, wie es mit den einzelnen Branchen aussieht. Der Poster hat nicht geschrieben als was er tätig ist und Du glaub auch nicht. Ich laufe unter „Metall“ und da ist das so wie von mir beschrieben.

mfg

Dieter Nuhr

BEISPIEL: Also 1000€ netto pro Monat = 500€ vom AG, 300€ (60%)
vom Arbeitsamt = 800€ netto pro Monat. Wenn der AN noch Kinder
hat, sind es sogar 67%.

Wenn Du doch keine AHnung über die genaue Berechnung hast, dann versuche doch bitte nicht, sie zu erläutern.
Wenn er wissen möchte, wie die Berechnung ( Sollentgelt, Istentgelt, etc.) funktioniert, dann kann er das auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit ausführlich nachlesen - vor allem wird ihm da kein solcher Schwachsinn erzählt.

Außerdem kann der AG noch die Differenz zum alten Nettobetrag
zahlen.

Ein Zuschuss zum KUG ist generell steuerpflichtig. Er wird auch sv-pflichtig, wenn er 80% der Differenz zum ausgefallenen Entgelt übersteigt.

Damit der AN auf das gleiche Nettoentgelt kommt, muss der AG eine Nettohochrechnung durchführen, sodass er die Kurzarbeit eigentlich gleich einstampfen könnte, da es dann überhaupt nicht mehr lohnt.

…ansonsten seine
Einwilligung/Zustimmung zur KA wieder zurückziehen wird.

Meiene Güte, Du erzählst echt nur Müll, oder?

Guido

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Ist es rechtlich gesehen korrekt, das Arbeitnehmer in
Kurzarbeit geschickt werden, obwohl sich an der Arbeitszeit
nichts ändert, sondern nur an der Entlohnung?

Nein, natürlich nicht!

Ein Anruf bim zuständigen Arbeitsamt sorgt da in der Regel für Klarheit (man muss ja nicht direkt anschwärzen, man kann einfach mal nachfragen)

VG
Guido

Ein großer Denker mehr hier…
Also ich gehe von der Situation aus, die entweder bei mir auf der Lohnabrechnung steht oder wie ich es haben könnte.
Bei der Berechnung wird es bei jedem letztendlich anders aussehen. Ich kann mir z. B. aussuchen beim Dienstplan, ob ich weiter mit 40 Std./Woche eingeteilt werden möchte oder bei Kurzarbeit sogar auf „0“ gehen möchte. Dementsprechend würde ich da natürlich weniger Kohle haben. Das Arbeitsamt bekommt Ende des Monats eine Auflistung der abgeleisteten Stunden der Mitarbeiter und wenn bei 160 Std. pro Monat nur 100 Std. gearbeitet wurden, dann sind die anderen 60 Std. Kurzarbeit. Also ich hatte letzten Monat 52 Stunden KA.

Außerdem kann der AG noch die Differenz zum alten Nettobetrag
zahlen.

Ein Zuschuss zum KUG ist generell steuerpflichtig. Er wird auch :sv-pflichtig, wenn er 80% der Differenz zum ausgefallenen Entgelt :übersteigt.

Habe ich irgendwo das Gegenteil behauptet, daß es abgabenfrei ist? Und es scheint sich ja scheinbar zu lohnen, sonst würde ich da nicht drinhängen, oder? Außerdem gibt es auch noch steuerfreie Zuschläge oder diese schöne 44-Euro-Geschenkregelung vom Finanzamt und anderes. Man muß bei Kurzarbeit immer die Gesamtsituation betrachten und durchrechnen.
Es ist z. B. auch so, daß nicht der gesamte Betrieb in KA ist, sondern nur bestimmte Abteilungen, was ich auch sehr fragwürdig finde.

ansonsten seine Einwilligung/Zustimmung zur KA wieder zurückziehen ::wird.

Meiene Güte, Du erzählst echt nur Müll, oder?

Ich sagte doch, daß es beim KA oft nur um das Auslutschen des Staates geht. Das kenne ich mittlerweile echt nur zu gut. Und ich kann es bei uns schon langsam nicht mehr hören, wie angeblich schlecht es dem Unternehmen doch geht… jaja, blabla. Alles ein großes Lügengebäude, was das Amt heutzutage unterstützt. Es dürfen bei KA z.B. keine neuen Mitarbeiter eingestellt werden; ja, dann werden die einfach über die zweite Firma des Chefs eingestellt und gut ist die Sache.

Und jetzt möchtest Du mir erzählen, daß da z. B. KA wirklich nötig ist? Und nun verstehst Du evtl. auch, warum Chefs bei Kritik nicht so sonderlich erfreut sind, wenn man davon spricht, daß man solche Punkte mal mit dem Amt besprechen könnte und seine Zustimmung zur KA zurückziehen möchte.

Du solltest vielleicht mal nicht mit dummen Kommentaren um Dich werfen, wenn Du nicht mit einem gesprochen hast, der sich in der Situation befindet und den ganzen Rotz jeden Monat mitmacht und das große „Leiden“ des Chefs jeden Tag siehst. Da hattest Du wohl mit Dieter Nuhr bei Dir Recht.

Es geht nicht um Dich

Also ich gehe von der Situation aus, die entweder bei mir auf
der Lohnabrechnung steht oder wie ich es haben könnte.

Nun, es geht hier nicht um Dich sondern um eine rechtliche Bewertung.

Außerdem gibt es auch noch
steuerfreie Zuschläge oder diese schöne
44-Euro-Geschenkregelung vom Finanzamt

Und wieder solch ein toller Begriff ohne jegliches Hintergrundwissen in den Raum geworfen.
Diese 44€ sind an einen Sachbezug gebunden, den der AG bei ein Prüfung nachweisen muss.

Es ist z. B. auch so, daß nicht der gesamte Betrieb in KA ist,
sondern nur bestimmte Abteilungen, was ich auch sehr
fragwürdig finde.

Was Du fragwürdig findest ist nun mal egal, es interessiert hier niemand - und an der rechtlichen Situation ändert es schon mal gar nichts.

Ich sagte doch, daß es beim KA oft nur um das Auslutschen des
Staates geht.

Nein, Du sagtest, dass der Mitarbeiter seine Zustimmung widerrufen soll, was
a) nicht möglich ist
b) vermutlich eine betriebsbedingte Kündigung zur Folge hätte, wenn es möglich wäre

Das kenne ich mittlerweile echt nur zu gut.

Ja sicher - Du arbeitest vermutlich auch in mehr als 5 Unternehmen gleichzeitig und kennst alle Bilanzen, Forecasts, etc. auswendig…

Es dürfen bei KA z.B. keine neuen Mitarbeiter
eingestellt werden;

…was gerade in Deinem ach so allgemeingültigen Fallbeispiel völliger Blödsinn ist.

Und jetzt möchtest Du mir erzählen, daß da z. B. KA wirklich
nötig ist?

Nein, ich will Dir nur erzählen, dass Du bitte Deine private Leidensgeschichte, welche Du hier bei jeder Gelegenheit als geltendes Recht verkaufst, besser irgendeinem Friseur erzählst, statt dieses Forum hier mit Dingen zu fluten, die mit Arbeitsrecht nichts zu tun haben.

Du solltest vielleicht mal nicht mit dummen Kommentaren um
Dich werfen, wenn Du nicht mit einem gesprochen hast, der sich
in der Situation befindet und den ganzen Rotz jeden Monat
mitmacht und das große „Leiden“ des Chefs jeden Tag siehst. Da
hattest Du wohl mit Dieter Nuhr bei Dir Recht.

Du, ich bin verantwortlich für die Durchführug der Kurzarbeit bei uns im Konzern in zum Glück nur zwei Unternehmen hier in Deutschland.
Persönlich betroffen war ich bereits, als Du noch nicht in der Schule warst, selbst abgerechnset habe ich KUG zuerst im Jahre 1988.
Seit einem Jahr habe ich mindestens einmal im Monat ein Date mit Vertretern irgendwelcher Arbeitsämter, damit man dieses Thema vertiefen und kontrollieren kann.
Man könnte also ganz einfach sagen, dass ich im Gegesatz zu Dir weiß, worum es bei dieser Thematik geht…

Guido

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