Hallo,
ich habe seit Januar 2011 Kurzarbeit. Nun stellt sich die Frage:
In 3 Wochen könnte ich einen neuen Job anfangen, zum 1. April (Kündigungsfrist jedoch 4 Wochen zum Monatsende, also 30. April).
Evtl ist mein Arbeitgeber bereit zu einem Auflösungsvertrag. Bei regulärer Kündigung würde mir noch mein volles Gehalt bis Ende April einschließlich Urlaub zustehen. Hab ich dann trotz Auflösungsvertrag Anspruch auf meine Urlaubstage und eventueller Abfindung?
Könnte man das im Aufhebungsvertrag schriftlich vereinbaren?
Vielen Dank
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit…
In dem Aufhebungsvertrag kann theoretisch drin stehen, was will.
Ich würde allerdings nicht zu hich pokern. Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Sache und es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Und wer dann vielleicht zu hoch pokert, muss sich mit der regulären Kündigungsfrist begnügen…
Allerdings wüsste ich erst einmal nicht, wodurch du eine Abfindung vermutest…
… ich denke halt, daß sich der AG wegen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses in seinem Sinne das Gehalt + seine Sozialabgaben + Urlaubsanspruch für die reguläre Kündigungszeit spart.
Hallo Herr Freudenreich,
leider kann ich Ihnen Ihre Frage nicht verbindlich beantworten, habe mit arbeitsrechtlichen Fragen in meinem Berufsleben nichts zu tun gehabt.
Viel Glück weiterhin
a.g.