Kurzarbeit auflösungsvertrag

Hallo,
wenn seit Januar 2011 Kurzarbeit besteht. Nun stellt sich die Frage:
In 3 Wochen könnte ein neuer Job angefangen werden, zum 1. April (Kündigungsfrist jedoch 4 Wochen zum Monatsende, also 30. April).
Evtl ist der Arbeitgeber bereit zu einem Auflösungsvertrag. Bei regulärer Kündigung würde ein volles Gehalt bis Ende April einschließlich Urlaub zustehen. Besteht dann trotz Auflösungsvertrag Anspruch auf Urlaubstage und eventueller Abfindung?
Könnte man das im Aufhebungsvertrag schriftlich vereinbaren?
Vielen Dank

Wenn ein AG dem Wunsch eines AN zustimmt, das Arbeitsverhältnis früher als durch die Kündigungsfrist möglich durch Aufhebung zu beenden, weil dieser einen neuen Job antreten will, wieso sollte der AG da noch zusätzlich eine Abfindung zahlen???

Gruß,

Inli