Kurzarbeit bei einer Körperschaft

Hallo liebe Freunde,

heute brauche ich Eure Hilfe.

Ein Bekannter arbeitet bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Heute ( 04.11.2010 ) erklärte ihm der Vorgesetzte, daß ab 1.11.2010 rückwirkend Kurzarbeit gilt.

Die Arbeitsbelastung in dem Betrieb ist unverändert; er ist in vollem Umfang nachweislich ausgelastet und leistet noch Überstunden am Wochende.

Angaben zum Umfang der „Kurzarbeit“ wurden nicht gemacht ( Stundenkürzung – tageweise Freistellung ); die Information erfolgte mündlich an alle Mitarbeiter.

Bezüglich der Information an das Arbeitsamt will die Geschäftsleitung in den nächsten Tagen eine Klärung herbeiführen ( also noch nichts passiert ).

Hintergrund: Es handelt sich um eine „Innung“, in deren Vorstand kleine Handwerksmeister sind, die Entscheidungen treffen, analog ihres patralischen Verhaltens in ihren eigenen Betrieben ( § 1 = Chef hat Recht ).

Im Internet habe ich umfangreiche Informationen gefunden.

Da ich mich diesem Thema überhaupt nicht auskenne bitte ich um Informatioen in komprimierter Form mit nach Möglich Hinweisen, wo ich weiter nachlesen kann.

Für jede Infprmation bin ich dankbar.

MfG

Stefan Seidel

Hier handelt es sich um ein arbeitsrechtliches Problem, nicht ganz mein Gebiet.
Zur Kurzarbeit kann man auf der Seite der Agentur für Arbeit Infos finden.
Kurzarbeit muss vom Arbeitgeber vor Beginn beim Arbeitsamt angemeldet werden und auch von dort muss eine Genehmigung erteilt sein. Das dies Rückwirkend geschieht ist ausgeschlossen.
Die Belegschaft muss informiert werden, überstunden sind nicht zulässig, darüber hinaus muss ggf. noch offener Urlaub vorrangig genommen werden.

Hallo Stefan,

Arbeitsrecht ist nun gar nicht mein Ding.
Und bevor ich hier etwas falsches sage, enthalte ich mich lieber. Sorry.

MfG

Jürgen