Hallo liebe Freunde,
heute brauche ich Eure Hilfe.
Ein Bekannter arbeitet bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Heute ( 04.11.2010 ) erklärte ihm der Vorgesetzte, daß ab 1.11.2010 rückwirkend Kurzarbeit gilt.
Die Arbeitsbelastung in dem Betrieb ist unverändert; er ist in vollem Umfang nachweislich ausgelastet und leistet noch Überstunden am Wochende.
Angaben zum Umfang der „Kurzarbeit“ wurden nicht gemacht ( Stundenkürzung – tageweise Freistellung ); die Information erfolgte mündlich an alle Mitarbeiter.
Bezüglich der Information an das Arbeitsamt will die Geschäftsleitung in den nächsten Tagen eine Klärung herbeiführen ( also noch nichts passiert ).
Hintergrund: Es handelt sich um eine „Innung“, in deren Vorstand kleine Handwerksmeister sind, die Entscheidungen treffen, analog ihres patralischen Verhaltens in ihren eigenen Betrieben ( § 1 = Chef hat Recht ).
Im Internet habe ich umfangreiche Informationen gefunden.
Da ich mich diesem Thema überhaupt nicht auskenne bitte ich um Informatioen in komprimierter Form mit nach Möglich Hinweisen, wo ich weiter nachlesen kann.
Für jede Infprmation bin ich dankbar.
MfG
Stefan Seidel