(Vorab, alles ist fiktiv, logo…)
Hallo,
Personen A, B und C arbeiten in den Firmen 1, 2 bzw. 3.
Firma 1 hat aufgrund der wirtschaftlichen Lage Kurzarbeit angemeldet. Person A hat dazu folgende Fragen:
A1) Stimmt es, dass die Kurzarbeit freiwillig ist? Wenn also A mehr arbeitet (weil mehr zu arbeiten anliegt), bekommt er dann auch entsprechend mehr bezahlt? Oder kann der Arbeitgeber dies auf Hinweis auf die mündlich erteilte Kurzarbeit verweigern?
A2) Person A hat mal am Stammtisch gehört, dass Personen, die in Kurzarbeit sind, nicht gekündigt werden kann. Ist das Stammtischlatein oder Wahrheit?
Firma 2 unterbreitet Person B eine Änderungskündigung. Die Änderung besteht aus einer Gehaltskürzung bei gleicher Arbeitszeit. Person B will sich darauf nicht einlassen.
B1) Muss Person der Änderungskündigung explizit widersprechen, oder reicht ein Schweigen zur Ablehnung?
B2) Wenn B die Änderungskündigung nicht annimmt, ist Person B dann zum Kündigungstermin arbeitslos?
B3) Wann muss B sich beim Arbeitsamt melden? Mit Zustellung der Änderungskündigung? Nach einer eventuellen (siehe B1) expliziten Ablehnung?
Firma 3 will C entlassen. C hatte aber schon den einen oder anderen Braten gerochen und sich selber auswärts erfolgreich beworben. Damit kündigt C bei 3. Leider überschneiden sich Entlassung und AN-seitige Kündigung, sodass sie am gleichen Tag erstellt werden und auch gleichzeitig ankommen.
C1) Was gilt nun? Ist C arbeitgeberseitig oder arbeitnehmerseitig gekündigt? (Wichtig für Arbeitslosengeld (hier nicht, C hat ja einen neuen Job) und für die Zeugnisformulierung ("… auf eigenen Wunsch."))
Vielen Dank für kompetente Antworten,
gruß,
Bombadil2