Wir sind eine kleine Firma mit 9 Mitarbeitern (inkl. 2 Chefs).
Letztes Jahr im Juli wurde bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit Angemeldet,Juli-Dezember, ohne eine Einvertsändnisserklärung von uns den Mitarbeitern zuhaben.Die Kurzarbeit war auch nicht zu rechtfertigen, den Arbeit hatten wir genug.
Ich hatte damals Recherchiert um dann die 2 Chefs anzusprechen wie sie die Kurzarbeit vor der AfA ohne unsere Zustimmung durchgesetzt haben da sie dies alleine durch ihr Direktionsrecht nicht können.
„Ohne Betriebsvereinbarung,Betriebsrat oder Regelungen in den Arbeitsverträgen brauchen sie von jedem einzelnen Mitarbeiter eine Schriftliche Einverständnisserklärung.“
Antwort fehlt bis heute …die Kurzarbeit wurde aber plötzlich ausgesetzt.
Jetzt haben sie für den kommenden August wieder Kurzarbeit angemeldet…wieder ohne unsere Unterschriften bzw. Einverständnisserklärung.
Meine Frage: Wen dieses verhalten bei der AfA gemeldet wird, welche Strafe(n) hatt mein Arbeitgeber zu erwarten.
Wir (Mitarbeiter) kommen uns so richtig hintergangen vor.
Danke an alle im vorraus!
Soweit ich weiß ist das AfA verpflichtet die Rechtmäßigkeit des KuG zu prüfen,sollten sich dabei Unregelmäßigkeiten herausstellen kann das AfA die Rückzahlung des KuG veranlassen und Bußgelder verhängen,
aber wie eine derartige Überprüfung vonstatten geht und in welcher Höhe Bußgelder verhängt werden können entzieht sich meiner Kenntnis.
Hallo,
ich denke, dass Dein Arbeitgeber im Recht ist, denn Ihr seit weniger als 10 Beschäftigte. Da hat der Chef wesentlich mehr Rechte, wie z.B. auch bei der Kündigung. Hier braucht er (unter 10 Beschäftigten) noch nicht mal einen Grund anzugeben… ! Ich denke ähnlich läuft es auch bei der Kurzarbeit…
Hallo,
das beschriebene Vorgehen der Chefs ist bestimmt keine Ausnahme, aber ist trotzdem nicht richtig.
Du hast korrekt recherchiert, dass von jedem einzeln betroffenen Mitarbeiter eine Unterschrift zum Einverständnis mit der Kurzarbeit und auch zum Umfang der Kurzarbeit nötig ist.
Es hört sich so an, als ob Ihr auch während der Kurzarbeitsphase gearbeitet habt. Wieviel habt Ihr in dieser Zeit gearbeitet? Habt Ihr vollen Lohn oder Gehalt bekommen? Das ist wichtig für die Beurteilung, ob Kurzarbeitergeld überhaupt gezahlt wird.
Solltet Ihr komplett gearbeitet haben und trotzdem nur Kurzarbeitergeld bekommen haben, so wäre das Subventionsbetrug Eures Arbeitgebers. Eine Anzeige hätte eine Prüfung zur Folge und ggfs. würde eine Geldstrafe fällig werden.
Aber dazu muss vorher erst geklärt werden, wieviel Ihr während der Kurzarbeitsphase tatsächlich gearbeitet habt und wie sich das auf Eure Gehalts-/Lohnzahlung ausgewirkt hat.
Andererseits gibt es auch Fälle, wo Kurzarbeit angemeldet, aber vom Unternehmen nicht in Anspruch genommen wurde.
Deshalb mein Tipp: Versucht erst mal genau, wie oben beschrieben, alles zu prüfen. Dann ist eine Anzeige immer noch möglich.
Hallo,
ab dem 1. September wurde die Kurzarbeit nicht mehr in Anspruch genommen.
Juli und August wurde aber Kurzgearbeitet allerdings kann ich dir nicht sagen wieviele Std. gesamt.
Ich sagte ihm damals das ich bei der AfA nachfragen werde wie das geht…2Tage später kam dann die info das ab dem 1.09. die Kurzarbeit ausgesetzt wird.
Er kann (konnte) doch aber ohne unsere Zustimmungen das gar nicht machen…höchstens ER hat für UNS Unterschrieben?!? Das wäre dann wohl Urkundenfälschung?!