Hallo
Folgender fiktiver Fall:
Firma A muss aus betrieblichen Gründen seine Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. D.h. 20h die Woche.
Darf Mitarbeiter B sich in der Zeit in der die Firma ihn in Kurzarbeit schickt einen Nebenjob suchen in dem er 20-30 Stunden die Woche Arbeitet um das Gehaltsdefizit auszugleichen, wenn Firma A nichts dagegen hat?
Schonmal vielen Dank für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
DE
Hallo,
Darf Mitarbeiter B sich in der Zeit in der die Firma ihn in
Kurzarbeit schickt einen Nebenjob suchen in dem er 20-30
Stunden die Woche Arbeitet um das Gehaltsdefizit
auszugleichen, wenn Firma A nichts dagegen hat?
natürlich darf er arbeiten, nur mit dem Ausgleichen wird das nichts, da Einkünfte aus Nebentätigkeiten, die während der Kurzarbeit aufgenommen werden, zu 100% angerechnet werden.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_169314/Dienststellen…
Das ist auch sinnvoll, denn sonst könnte ein Angestellter, der auf Nullkurzarbeit ist und immerhin noch 60 bzw. 67 % seines Nettogehaltes bekommt, durch Aufnahme einer Halbtagsstelle am Ende besser dastehen als ohne Kurzarbeit. Das ist aber nicht Sinn der Sache.
Gruß
S.J.
Hi
mal eine Frage:
wie berechne ich das genau, ich bin mir da unsicher.
Ich berechne meinen normalen Nettolohn. Bei einer Kurzarbeit von 50% ziehe ich vom Nettolohn 50 % ab.
Von der Differenz berechne ich dann die 60 bzw 67%. Diese Zahl zähle ich dann auf den übrig gebliebenen Nettolohn hinzu und dann habe ich meinen „neuen“ Nettolohn?
Schonmal vielen Dank
Grüße
DE