Ich habe hier mal zwei unklare Fälle, die natürlich wieder in keinem Buch stehen:
1.Beispiel
Ein Mitarbeiter hat keine Stunden mehr im Zeitkonto.
Zu Beginn des Monats kann er zwei Tage (15 Std.) nicht arbeiten wegen schlechtem Wetter.
Zum Ende des Monats kann das aber wieder aufholen und erarbeitet sich für sein Zeitkonto 20 Std.
Zum Zeitpunkt des Arbeitsausfalls waren ja keine Zeitkontostunden vorhanden, dürfen bei der Monatsabrechnung trotzdem die Zeitkontostunden nach dem Arbeitsausfall zur Vermeidung von Kurzarbeit genommen werden???
2.Beispiel
Es gibt einen verstetigten Monatslohn mit 170 Std.
Da der Monat z.B. Februar so wenige Arbeitstage hat,
werden nur 140 Std gearbeitet, 20 Std wird Arbeitsausfall durchs Zeitkonto ausgeglichen und mit 2,50 EUR Zuschuss-Wintergeld (ZWG) bezuschusst.
170-140-20=10 Std fehlen noch zum verstetigten Monatslohn. Diese 10 Std werden ebenfalls aus dem Zeitkonto entnommen, beruhen aber nicht auf Arbeitsausfall.
a)Darf dafür trotzdem ZWG gewährt werden?
b)Wenn das Zeitkonto 0 ist, entsteht für die 10 Std Kurzarbeitergeld, obwohl ja kein Arbeitsausfall vorliegt?