Kurzarbeit und Altersteilzeit

Hallo!

Darf man Kurzarbeit machen, wenn man in der aktiven Altersteilzeitphase ist?

Hallo,

Ja und Nein.

Laut Gesetz dürfen Altersteilzeitler in der Arbeitsphase Kurzarbeit machen. Im Konjunkturpaket 2 sollte IMHO auch aufgenommen werden, dass diese Kurzarbeitstage nicht nachgearbeitet werden müssen.

Jetzt zum Nein. Tarifliche Regelungen können Kurzarbeit während der Altersteilzeit ausschließen.
Mein Onkel erhält z.B. keine Kurzarbeit (Bosch - IG Metall) in der Altersteilzeit.