Kurzarbeit und das Ganze drumherum

Darf ein Arbeitgeber die wöchentliche Arbeitszeit runterstzen obwohl die wöchntliche Arbeitszeit vertraglich auf 40 std. festgelegt ist.
Der nächste schritt wäre die Kurzarbeit.
Was ist dann der Bezug für die Berechnung des Kurzarbeitgeldes, die 40 Stunden oder die reduzierte Arbeitszeit ?

Vorher gibt es aber Gespräche mit Arbeitsamt und BR. Frage wäre ja, ob man es auch anders regeln kann als mit KA.

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Darf ein Arbeitgeber die wöchentliche Arbeitszeit runterstzen
obwohl die wöchntliche Arbeitszeit vertraglich auf 40 std.
festgelegt ist.

Nein, das darf er nicht einfach einseitig, ohne Zustimmung des AN.

(AN = Arbeitnehmer)