Kurzarbeit und Krankheit

Hallo,
eine Frage an die Arbeitsrechtler:
Der Arbeitgeber ordnet für 5 Arbeitstage Kurzarbeit an.
Ein Angestellter erkrankt am ersten Tag der Kurzarbeit und ist zwei Wochen Arbeitsunfähig. Wie ist die Gehaltsberechnung für die erste Woche? Wird dem Angestellten Kurzarbeitsgeld trotz der Arbeitsunfähigkeit berechnet, oder wird für zwei Wochen voller Lohnausgleich für Arbeitsunfähigkeit gezahlt?
Danke für Eure Antworten.
Gruß Bernd

Hallo,

Guten Abend

Der Arbeitgeber ordnet für 5 Arbeitstage Kurzarbeit an.

Ein Angestellter erkrankt am ersten Tag der Kurzarbeit und
ist zwei Wochen Arbeitsunfähig. Wie ist die Gehaltsberechnung
für die erste Woche? Wird dem Angestellten Kurzarbeitsgeld
trotz der Arbeitsunfähigkeit berechnet, oder wird für zwei
Wochen voller Lohnausgleich für Arbeitsunfähigkeit gezahlt?

Und auch hier hilft einem Herr Google weiter mit den Stichworten Kurzarbeit und Krankheit…
z. B. findet man dieses: http://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld_krankheit.html
oder dieses:http://www.freiburg.igbce.de/portal/binary/com.epice…

Kurzfassung: bei Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Krankheit die während der Kurzarbeit eintritt, gibt es auch nur die Höhe des KUG als Entgeltfortzahlung. Anders sieht es aus, wenn die Erkrankung schon vor der Kurzarbeit eintritt…

Danke für Eure Antworten.

Bitte

Gruß Bernd

Gruß
MG

Hallo MG,
danke für die schnelle Hilfe. Ich frage eigentlich immer bei Herrn Google nach. Hätte in diesem Fall nicht an so eine präzise Antwort gedacht. Daher die Anfrage an die w-w-w-Experten.
Nochmals Danke mit ( * )und schönes Wochenende.
Bernd