Kurzarbeit und Kündigungsfristen

Hallo!

Ein Arbeitgeber hat Kurzarbeit für seine Belegschaft angemeldet (es existiert kein Betriebsrat). Der entsprechende Arbeitnehmer hat Aussichten auf eine neue Stelle.

Verkürzt sich eventuell die vertraglich vereinbarte KÜ-Frist von 3 Monaten zum Monatsende während der Kurzarbeit, damit der Arbeitnehmer schnellstmöglich wechseln kann?

Grüße,
Medusa

Hallo!

Verkürzt sich eventuell die vertraglich vereinbarte KÜ-Frist
von 3 Monaten zum Monatsende während der Kurzarbeit, damit der
Arbeitnehmer schnellstmöglich wechseln kann?

Nein, die Kündigungsfrist ändert sich durch Kurzarbeit nicht.

MfG