Hallo!
Ein Arbeitgeber hat Kurzarbeit für seine Belegschaft angemeldet (es existiert kein Betriebsrat). Der entsprechende Arbeitnehmer hat Aussichten auf eine neue Stelle.
Verkürzt sich eventuell die vertraglich vereinbarte KÜ-Frist von 3 Monaten zum Monatsende während der Kurzarbeit, damit der Arbeitnehmer schnellstmöglich wechseln kann?
Grüße,
Medusa