Hallo,
ich weiß – wenn während der kurzarbeit eine nebentätigkeit aufgenommen wird,
wird diese dem kug angerechnet.
Was wäre nun, wenn man einen nebenjob während vorrübergehend ausgesetzter kurzarbeit aufnehmen würde? Quasi – im märz KA angekündigt, den märz durch auch gemacht, dann wg. großauftrag vorrübergehend ausgesetzt… nun also in diesem zeitraum einen nebenjob finden…. geht das dann ohne anrechnung?
Vielen dank + grüße,
sonja