Kurzarbeit und nebenjob

Hallo,
ich weiß – wenn während der kurzarbeit eine nebentätigkeit aufgenommen wird,
wird diese dem kug angerechnet.
Was wäre nun, wenn man einen nebenjob während vorrübergehend ausgesetzter kurzarbeit aufnehmen würde? Quasi – im märz KA angekündigt, den märz durch auch gemacht, dann wg. großauftrag vorrübergehend ausgesetzt… nun also in diesem zeitraum einen nebenjob finden…. geht das dann ohne anrechnung?

Vielen dank + grüße,
sonja

Hallo Sonja,

eine Firma stellt einen Antrag auf Kurzarbeit für eine gewisse Zeit, z.B. ab 1. März bis einschließlich 31. Dezember. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die KA kurzfristig unterbrochen werden kann. Aber an deiner Stelle würde ich so oder so einen Nebenjob tätigen (natürlich dem Arbeitger bescheid geben), da Du nicht annähernd so viel KUG bekommst, wie Du nebenbei verdienen kannst.

Hoffe, Dir geholfen zu haben.