Hallo.
In einem Betrieb ist im Moment die Auftragslage sehr schlecht und es wird den dort beschäftigten wohl ab April das Thema Kurzarbeit nicht mehr erspart bleiben. Da ein Mitarbeiter schon seit einiger Zeit einen 2ten Job hat und hier auf eine 2te Lohnsteuerkarte arbeitet (Klasse 6) hofft dieser Mitarbeiter eigentlich dieses Problem relativ gut kompensieren zu können. Er könnte die neue „Freizeit“ ja nutzen um bei meinem 2ten Arbeitgeber einfach mehr als sonst zu arbeiten.
Frage:
Was ist hierbei zu beachten?
Muss man das Kurzarbeitergeld evtl. zurückzahlen ähnlich dem Arbeitslosengeld?
Sonst Tipps und Tricks? (Websites oder so)
Für Eure Mühe vielen Dank im Voraus
Martin
Hallo
Er könnte die neue „Freizeit“ ja nutzen um bei
meinem 2ten Arbeitgeber einfach mehr als sonst zu arbeiten.
Dir ist aber bewußt, daß Du im Zeitraum der Kurzarbeit der AfA zur Verfügung stehen mußt? Bei A Kurzarbeitergeld zu beziehen und bei B z.B. Vollzeit noch dazu arbeiten funxt nicht.
Sonst Tipps und Tricks? (Websites oder so)
Termin bei der AfA machen und Sachverhalt besprechen.
Gruß,
LeoLo
Also, ich hab mich jetzt erkundigt. Wen es interessiert:
Man darf Nebenjobs die man bereits vorher ausgeübt hat in vollem Umfang weiter ausüben ohne den Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu verlieren oder eingeschränkt zu werden. Man sollte nur peinlichst darauf achten die Tätigkeit nicht auszubauen während der Kurzarbeit.
Grüße
Martin