Hallo ,mal angenommen im Januar ist das Kurzarbeit eingetreten und man hat am 16.1.2009 einen Nebenjob angenommen,in wie fern ist der Wurm drin in so einer sache, muss man laut gesetzt das bei Arbeitsamt melden , wie sieht die rechtliche lage aus .
MFg
Also nach 3-4 Tage nach dem beginn von Kurzarbeit wenn mann dan einen Nebenjob annimmt wird das schon angerechnet auf das Kurzarbeits geld.