Hallo liebe Experten,
nehmen wir mal an, daß ein Arbeitgeber 20 Tage Jahresurlaubsanspruch gewährt und nun Kurzarbeit hat. Es handele sich mal um einen betroffenen Arbeitnehmer, welcher zu Beginn der Kurzarbeit schon über 1 Jahr angestellt ist.
Annahme: Die Kurzarbeit beginnt am 01.04. und endet am 30.09. und ist Voll-Kurzarbeit (sagt man das so?). Ich meine also, daß in diesen 6 Monaten ausschließlich Kurzarbeit war, keine regulären Arbeitsstunden. Außerdem hat der Arbeitnehmer zu Beginn der Kurzarbeit sämtliche Urlaubsanspruche verbraucht.
Frage: Hat der Arbeitnehmer für diese Zeit einen Urlaubsanspruch „erarbeitet“? Könnte er also ab 01.10. einen Urlaub in Höhe von 10 Tagen bezahlt bekommen bzw. in Anspruch nehmen?
Oder ist es vielmehr so, daß er nur den Urlaub aus der Zeit vor der Kurzarbeit vom Arbeitgeber bezahlt bekommt und da er diesen Urlaubsanspruch zu Beginn der KA verbraucht hat, nun am 01.10. keine Anspruch mehr hat.
Variante 1:
Die Kurzarbeit war 4 Stunden täglich, 8 Stunden wäre die Norm-Arbeitszeit gewesen. M. E. ergeben sich 10 Tage Urlaub zu je 4 Stunden
Variante 2:
Die Kurzarbeit war an 3 von 5 Wochentagen, 5 Wochentage wäre die Norm-Arbeitszeit gewesen. M. E. ergeben sich 10/5x3 = 6 Tage Urlaub zu je 8 Stunden.
Wie ist die Rechtslage?
Ich bitte um Nachsicht für die vielleicht ungeschickte Formulierung, aber es geht ja schließlich nicht um steuerrechtliche Sachverhalte…
Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald