Kurzarbeit und Wohnkosten am Einsatzort

Hallo,

ich hätte eine Frage zur Situation mit der Kurzarbeit.

Person A arbeitet über ein Personalünternehmen (Leihfirma) L.

A ist im Projekt für Kunde K in Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in der Stadt Y tätig.

A wohnt in der Stadt X und mietet dort seine Hauptwohnung. Zum Zweck der Arbeit mietet A eine Wohnung in der stadt Y befristet bei Firma F.

Vor dem Projekteinsatz besteht die Leifirma L darauf, dass A in der Stadt Y nur über einen Mietvertrag (also Wohnung) und kein Pension, kein Gästehaus (also kein Beherbergen-Vertrag) mieten muss - nur dann werden die Wohnkosten erstattet.

A hat also über einen Mietvertrag eine Wohnung gemietet.

Bevor A sein neuen Mietvertrag (zwischen A und F) für eine weitere Zeitabschnitt abschließt, fragte Person A bei seiner Leifirma L und bei deren Kunde K: läuft der Einsatz von K beim Kunde K nicht kürzer als ursprunglich besprochen (also nicht kürszer als bis Ende Juli?) Vorgesetzte von K sagte dem A mündlich: du kannst bis Juli deine Arbeitswohnung in Y mieten. Einsatz wird nicht kürzer sein. Vorgesetzte bei Firma K hat das geliche dem A schriflich bestätigt.

Deswegen hat A den Mietvertrag mit F in der Stadt Y bis Ende Juli abgeschlossen.

Am Anfang April sagte noch hohere Vorgesetzte von K dem A: kurz vor Ende Mai werden wir uns trennen.

Firma L hat dem A Zusatzvereinbarung vorgelegt, dass Kurzarbeit für Monat Mai wird beantragt. Aus der Gedanke dass Kurzarbeit nur zugunsten der A ist, hat A die Zusatzvereinbarung unterschrieben.

A hat den L mündlich gefragt, wer erstattet dem A die Wohnkosten am Einsatzort Y, da A ab Ende April nicht bei K eingesetzt ist.

Vorgesetzte in L sagte, ich mache mir schlau und rufe dich morgen zurück. Schließlich hast du 60% von Netto… Morgen hat er nicht angerufen.

Danach hat A schon gedacht… 60% von netto könnte nur ausreichend sein dur die Wohnungen von A zu mieten. A ist nicht sicher, dass davon etwas zum Lebensunterhalt bleibt. Und die Zusatzvereinbarung ist nur auf Monat Mai.

Ist das nur Erst-Antrag und ist eine Weiterbeantragung üblich?

Frage Nr. 2: Schliesst diese kleine Zusatzvereinbarung die Ansprüche von A auf Erstattung Seitens L der Wohnkosten am Einsatzort bis Ende Juli nicht aus?

A hat die Zusatzvereinbarung mit L vor 8 Tagen underschrieben. Kann A jetzt die Erstattung von Wohnkosten am Arbeitsort bis Ende Juli in die Zusatzvereinbarung einbeziehen oder seine Zustimmung auf Zusatzvereinbarung (ohne separate Klarheit mit Wohnkostenerstattung) mit L zurückziehen?

Wie ist die Rechtslage? Welche Fristen gibt es? Was könnte A in seinem Interesse jetzt machen?