Kurzarbeit - was wird für Urlaubstage "angerechnet"

Hallo zusammen,
angenommen man ist zu 50% in Kurzarbeit, währenddessen hat man 4 Tage Urlaub.
Ohne die 4 Tage Urlaub muss man ja 50% der eigentlichen Sollzeit bringen. Doch wie werden die 4 Tage Urlaub „angerechnet“? Auch mit 50%, oder muss man hier für die 4 Tage mit den normalen Sollstunden (die eigentlichen 100%) rechnen?

Schon mal vielen Dank.
LG
Micha

Ich denke hier sollten deien Fragen geklärt werden: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/kurzarbeit-rechte-und-pflichten-3-urlaub-waehrend-der-kurzarbeit_idesk_PI42323_HI569642.html.

Zitat:
" Das Urlaubsentgelt berechnet sich trotz der Kurzarbeit nach dem ungekürzten Entgelt der letzten 13 Wochen entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 3 ".

Hallo BBlex,

vielen Dank erstmal.
Wenn ich es richtig verstehe, werden die Hälfte (wegen 50% Kurzarbeit) der eigentlichen Sollstunden für den Monat angerechnet, aber man hat Anspruch auf das volle Gehalt für diese 4 Tage?

Danke.

LG
Micha

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber wie in meinem Zitat bereits steht:

" Das Urlaubsentgelt berechnet sich trotz der Kurzarbeit nach dem ungekürzten Entgelt der letzten 13 Wochen entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 3 ".

Sollte deine Frage eigentlich beantworten, aber ich würde hier dennoch einmal um auf Nummer scher zu gehen einen Anwalt fragen (Stichwort Rechtschutztelefon, falls vorhanden).