Kurzarbeit - wie berechnen sich Feiertage?!

Hallo,

wie werden in der Kurzarbeit Feiertage und Urlaub, Krankheit usw. berechnet?

Es geht darum. Normalerweise werden in der Firma während der Kurzarbeit nur 4 Tage gearbeitet und nicht 5. Wenn jetzt ein Feiertag in die Woche fällt, wie viel steht einem dann zu? Lt. der Firma nur ein halber Tag?! Kann das sein? Und was ist wenn man in einer Woche krank ist oder Urlaub hat?

Danke schon mal für die hilfe.

Grüße
chrismei

Moin,

meiner - momentan täglich sich erweiternden - Erfahrung:wink: nach:

Kurzarbeiten kann man nur an einem Arbeitstag. Hat der Arbeitgeber z.B. den Freitag generell zum Schließtag erklärt, ergibt sich ein Anspruch auf Kurzarbeitsgeld nur dann, wenn ein spezifischer Freitag auch ein Arbeitstag ist, d.h. der Arbeitnehmer zur Arbeit zur Verfügung steht.
Ist er im Erholungsurlaub oder ist der Tag gar ein Feiertag, besteht keine Anspruch auf Kurzarbeitsgeld.

Grüße
Jürgen

Hallo Jürgen,

danke dür die Antwort. Noch mal eine Frage, damit ich das auch richtig verstehe.
Also wenn ein Feiertag in diese Woche fällt und eben normalerweise ein Tag frei ist habe ich in dieser einen Woche mit 4 Arbeitstagen auch einen Anspruch auf den einen freien Tag?!
Bin darin noch ein wenig verwirrd. Sorry!

VG
chrismei

Hallo chrismei,

Also wenn ein Feiertag in diese Woche fällt und eben
normalerweise ein Tag frei ist habe ich in dieser einen Woche
mit 4 Arbeitstagen auch einen Anspruch auf den einen freien
Tag?!

Wie jetzt? Anspruch auf Kurzarbeit? Ich wäre ja eher froh, wenn es ein Feiertag wäre und ich nicht in Kurzarbeit müsste …
Oder habe ich Dich falsch verstanden?

Grüße
Jürgen

Hallo,

vielleicht hab ich mich ein wenig falsch ausgedrückt! Oder nur falsch verstanden?!

Also es gibt da pro Woche einen Tag frei. Es gibt keinen festen Tag für diesen freien Tag. Wird jede Woche neu entschieden. Diesen einen freien Tag bleiben eben die Mitarbeiter zu hause. Nicht alle gleichzeitig, deshalb immer ein anderer Tag.

So wie ich das verstehe wird dann also ein Feiertag zu 100% bezahlt?! Und was ist im Urlaub? Sind ja 5 Tage frei, die werden dann auch zu 100% bezahlt? Wenn das so ist, dann habe ich es verstanden. Kurzarbeit wäre somit nur an Arbeitstagen an denen ich eh hin muss.

Sorry für die Verwirrung, aber ich blicke da echt nicht so ganz durch!

Danke!

Moin,

ja, es gibt meines Wissens nur KAG für entfallene Arbeitstage, nicht für Urlaubs- oder Feiertage. Ist ja auch der Sinn, einen Arbeitnehmer zu unterstützen, der keine Beschäftigung hat, obwohl er könnte, wenn er dürfte.

Grüße
Jürgen