Hi Leute,
ich stehe persönlich vor neuen Vertragsverhandlungen und würde mir gerne zu Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld für meinen Fall Infos einholen. Ich habe versucht, alles als Fallbeispiel mit Beispielssummen etc. darzustellen.
Fallbeispiel:
Person X hat von 2001 bis 2005 zu einem Jahresgehalt von 31000 Euro gearbeitet. Leider geht die Firma den Bach runter. X wird gekündigt und bekommt ab März 2005 Arbeitslosengeld (I) zum ersten Mal im Leben von Person X.
X bewirbt sich fleißig, macht Weiterbildungen. Die Monate der Suche gehen ins Land. Dann, nach 6 Moanten Arbeitslosengeld, hat X die Chance auf einen Vertrag für 1 Jahr (Jahreseinkommen 24000 Euro). Im Vertrag steht eine Klausel bzgl. Kurzarbeitergeld für max. 6 Monate.
Frage 1: Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet, falls X innerhalb des Vertragsjahres wieder arbeitslos wird? (ohne und mit 6 Monaten Kurzarbeitergeld)?
Frage 2: Hat X die Möglichkeit wieder wenigstens für 6 Monate die alte Höhe des alten Arbeitslosengeldes zu erhalten, da X nur 6 Monate dieses Geld bezogen hat, um dann die schlechter bezahlte befristete Stellung anzunehmen?
Frage 3: Ist eine Kurzarbeitergeldklausel positiv oder negativ zu bewerten?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
Eure Anna-Ranja