Ein Freund von mir hatte 2010 ungefähr ein halbes Jahr Kurzarbeit. Laut Gesetz ist das Kurzarbeitergeld steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und muss daher vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt werden. Aber bei ihm ist auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2010 bei Punkt 15, kein Betrag angegeben. So das man nun vermuten kann das der Chef von ihm bei der Agentur für Arbeit gar keine Kurzarbeit angemeldet, somit weniger bezahlt und die Mitarbeiter betrogen hat. Sehe ich das richtig?
Ich glaube nicht, es sei denn dein Freund hat kein Kurzarbeitergeld bekommen. Das wäre aber deinem Freund sicher aufgefallen.
Hallo,
Leider kann ich ihnen auch keine genaue Auskunft geben.
Aber ihr Freund kann sich über die Arbeitsagentur informieren ob der Betrieb Kurzarbeit angemeldet hatte.Er muss natürlich den genauen Grund angeben.
Ein Familienmitglied von mir musste auch mal Kurzarbeiten dem ist aber ein Ausgleich vom Amt bezahlt worden(das ist auf der Lohnabrechnung vermerkt gewesen und vom Betrieb ausbezahlt worden). Der Ausgleich entsprach zwar nicht den vollen Lohn.
Auf der anderen Seite warum sollte der Chef nicht Kurzarbeit anmelden? Nur so bekommt er Zuschuss!
Zur Not kann er auch beim Amtsgericht für Arbeiter nachfragen ,die regeln alles kostenlos.
Gruß
monika61
Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus
Hallo Sven,
es ist denkbar möglich, dass das Lohnbüro nicht mehr daran gedacht hat,
Ansonsten wäre es Betrug, Steuerhinterziehung.
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, weil er selbst steuerliche Vorteile davon hat.
Ihr Freund soll seinen Chef zu Rede stellen.
Mfg
Angela06
Hallo,
da kann ich leider nicht weiter helfen, aber sieht irgendwie danach aus.
Mfg
Michelle
Hallo,
wo genau das Kurzarbeitergeld einzutragen ist weiss ich nicht, da ich kein Lohnsteuerexperte bin. Ggfs. ist das Thema über einen sog. Großbuchstaben geregelt. Diser weist auf eine Lohnersatzleistung hin, so dass das Finanzamt dann zurückfrägt.
Hallo
Kurzarbeit muss eingetragen werden bei meinem Mann stand es drin vor 3 Jahren (habe extra geschaut.) Man braucht die Lohnsteuerbescheinigung ja auch um den Einkommensteuerjahresausgleich zu machen. Da würde ich doch mal mit dem Lohnzettel und den Aussdruck zum Anwalt oder zum Finanzamt maschieren oder in dem Betrieb nachfragen.
Ich sehe deine letzten Worte persönlich auch so.
LG Mausi123
Hallo Sven,
einfach beim Arbeitsamt eine Bescheinigung über die Höhe des gezahlten Kurzarbeitergeldes anfordern; m. E. ist die Arbeitgeberstelle zuständig.
Empfehle persönliche Vorsprache beim AA und Mitnahme eines scxhritlichen Antrages.
MfG
Stefan Seidel
Reklamieren Sie bei Ihrem Arbeitgeben die fehlenden Angaben. Wenn er sich quer stellt, ruefen Sie Ihren Sachbearbeiter beim FA an, steht immer auf dem Einkommenssteuerbescheid drauf und schildern Sie Ihm Ihre Situation, wie Sie weiter vorgehen sollen.
gruß maluzo