Kurzarbeitergeld Nebenverdienst

Liebe/-r Experte/-in,
Wie ist hier die Regelung:
Zur Zeit bin ich in Kurtarbeit und arbeite auf Honorarbasis bei einem gemeinnützlichen Verein als Nachhhilfelehrer.

Kann ich mein Honorar als Aufwandsentschädigung deklarieren lassen? Geht das auch noch nachträglich?
Und vorallem: Wird mir in diesem Falle die Aufwandsentschädigung auf mein Kurzarbeitergeld angerechet?

danke

ziorai

hi ziorai,
ich weiss nicht, wer mich als Experte eingestuft hat.
Tut mir unendlich leid, aber ich bin Rentner und habe noch nie etwas mit Kurzarbeit zu tun gehabt.
Mein Wissensgebiet erstrckte sich auf Computertechnik, bin aber schon einige Jahre aus dem Beruf und kenne also auch da nicht die neuesten Entwicklungen.

Sorry

unistar