Liebe/-r Experte/-in,
Wie ist hier die Regelung:
Zur Zeit bin ich in Kurtarbeit und arbeite auf Honorarbasis bei einem gemeinnützlichen Verein als Nachhhilfelehrer.
Kann ich mein Honorar als Aufwandsentschädigung deklarieren lassen? Geht das auch noch nachträglich?
Und vorallem: Wird mir in diesem Falle die Aufwandsentschädigung auf mein Kurzarbeitergeld angerechet?
danke
ziorai