Hallo, ein angestellter AN bekommt über die Wintermonate Winterausfallgeld bzw. Schlechtwettergeld. In dieser Zeit bekommt ert ja nicht das volle Gehalt gezahlt. Sollte aber der AN in dieser Zeit krank werden, wird da das Krankengeld auch noch um den schon bereits geminderten Betrag gekürzt ?
Vielen Dank für Ihre Antworten
Ihre Katrin
Hallo
Da wird nichts gekürzt. Zumindest nicht bei der „normalen“ Lohnfortzahlung. Dabei setze ich mal voraus, daß der Begriff „Krankengeld“ irrtümlich benutzt wurde und „Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle“ gemeint war. Ansonsten bitte ich um Korrektur.
http://books.google.de/books?id=HGPQWoBklMkC&printse…
Seite 2710 - Rd. 62
oder
http://books.google.de/books?id=ekcVydElDQcC&pg=PA87…
ab Seite 86 (5.3)
Gruß,
LeoLo