Ich denke darüber nach eine Kurzausbildung zur Fußpflegerin an einem College in Bochum zu absolvieren.
Meine Eltern würden mir das Geld vorschießen, damit ich in Zukunft neben dem Studium arbeiten kann (bis lang habe ich bis auf das Abitur gar keine Qualifikationen).
Laut Information kostet die Grunausbildung um die 1435,-€, und dauert 3 Monate. Dann gibt es noch Zusatzseminare Diabetes Melitus (100€) und Fußzonenmassage (240€) u.a.
Nun wollte ich gern wissen, ob solche Kurzausbildungen überhaupt anerkannt werden sprich, was kann ich damit dann überhaupt machen? Als was, wenn überhaupt, wird das anerkannt?
Kommt drauf an. Wenn du das selbständig machen wollen würdest brauchtest du schon mal auch die Gerätschaften dazu … und was ich so von ner ehemaligen Kollegin dazu weiß, sind die nicht gerade billig. Das irgendwo als Nebentätigkeit zu machen ist auch ne Terminfrage (wäre es bei Selbständigkeit natürlich auch). Was mich wundert ist, dass das mit Diabetes extra ist. Wenn du nicht aus dem med. Bereich bist, solltest du das Diabetes-Wissen auf jeden Fall mitnehmen.
Kommt drauf an. Wenn du das selbständig machen wollen würdest
brauchtest du schon mal auch die Gerätschaften dazu … und
was ich so von ner ehemaligen Kollegin dazu weiß, sind die
nicht gerade billig. Das irgendwo als Nebentätigkeit zu machen
ist auch ne Terminfrage (wäre es bei Selbständigkeit natürlich
auch). Was mich wundert ist, dass das mit Diabetes extra ist.
Wenn du nicht aus dem med. Bereich bist, solltest du das
Diabetes-Wissen auf jeden Fall mitnehmen.
Ja das habe ich auf jeden Fall vor, zusammen mit der Fußreflexzonenmassage. Die Gerätschaften kann man bei dem Institut kaufen bzw. das ist ein starterset. Ich hab mal auf der Homepage rumgesucht (hätt ich früher machen sollen als nur im Prospekt zu gucken…)
„Aus dem Beruf des Fußpflegers entstand dann im Laufe der Jahre der Podologe…
Seit dem 2. Januar 2002 sind die Berufsbezeichnungen Podologe und Med. Fußpfleger durch das Podologengesetz geschützt. Den Titel darf nur führen, wer eine zweijährige - oder als gleichwertig anerkannte - Ausbildung nachweisen kann. Zukünftig muss jeder, der den Titel „Podologe“ oder „Med. Fußpfleger“ tragen möchte, eine 2jährige vollschulische Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung absolvieren.“ http://www.zfd.de/index.asp?cid=131
Daher stellt sich jetzt die Frage, welchen Abschluss das Institut vergibt. M.E. ist da ein Widerspruch zwischen Homepage und o.g. Vorschriften…
Die Gerätschaften kann man bei dem
Institut kaufen bzw. das ist ein starterset.
zusammen mit den Formulierungen um drei Ecken rum, daß der Unterricht auf keinerlei allgemein anerkannte Prüfungen, sondern bloß auf interne „Zertifikate“ vorbereitet, und dem zu Beginn durch die Blume Gesagten, daß die Absolventen nicht selbständig und eigenverantwortlich tätig werden dürfen, wäre für mich ein KO-Kriterium.
Was nützt mir das für teuer Geld gekaufte Starterset, wenn ich nicht als Podologe selbständig tätig werden darf?
Vor diesem Hintergrund halte ich den Zusatzunterricht „Diabetes“ für ein Mittel, um den Eindruck zu erwecken, es würden medizinische Fußpfleger ausgebildet.