Kurzbeschäftigung zusaätzlich SV- Steuerbelastet?

Hallo,

Ich bin Vollzeitstudent und habe nebenbei einen Minijob, bei dem ich 250€/Monat verdiene. Nun werde ich Ende April für drei Tage bei einer Firma (also anderer AG) für ca. 450 Euro arbeiten…
Jetzt meine Frage, ob diese Zweitbeschäftigung, obwohl sie wirklich nur diese drei Tage im April sein wird, dann trotzdem voll SV- und Steuerbelastet sein wird? Oder ist das dann eine dieser Ausnahmen?
Ich hab auch schon gehört, dass ich dafür dann auch tatsächlich eine zweite Lohnsteuerkarte brauche mit Steuerklasse 6…
Kann mich hier jemand aufklären?

Vielen Dank schonmal und viele Grüße,
Peter

Hallo, nach meinem Informationsstand, man kann sich eine Lohnsteuerkarte 6 holen. Für diese Einmaligkeit, aber da muss der Arbeitgeber sehr viele Abgaben zahlen, da nur EUR 400 wirklich frei sind

Heißt Du kannst EUR 150 steuerfrei dazuverdienen und der Rest müßte versteuert werden.

Ich würde in diesem einen speziellen Fall das Finanzamt fragen, wie es sich hier verhält. Vieleicht gibt es hier wirlich eine Ausnahmeregel, da es nur 1 x ist.

Gruß

Monika

Hallo,

neben deiner geringfügigen Beschäftigung kannst du für max. 50 Tage im Kalenderjahr eine kurzfristige Beschäftigung haben und für diese fallen (wenn überhaupt) nur Lohnsteuern für dich an. Wie hoch die Steuern sind kann ich nicht sagen, aber du kannst ja mal Lohnsteuertabellen googeln und deinen Verdienst eintragen.

LG:smile:)